Klagenfurter Landesgericht, Rückstellungskommission
http://lod.ehri-project-test.eu/units/at-001903-11000104 an entity of type: Record
Am Landesgericht Klagenfurt angestrebte Rückstellungsverfahren nach dem 3. Rückstellungsgesetz.
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11000104
Klagenfurter Landesgericht, Rückstellungskommission
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Katalog Nr. 193: Landesgericht Klagenfurt, Rückstellungskommission (1947–1961) und Rückgabekommission (1948–1951). Siehe: http://www.ns-quellen.at/findmittel_anzeigen_detail.php?fm_id=11000108
LG Klagenfurt, HS 1: Namensverzeichnis für die Rückstellungskommission beim LG Klagenfurt (1947–1961). Siehe: http://www.ns-quellen.at/findmittel_anzeigen_detail.php?fm_id=11000208
Papier, 68 Kartons.
Zur gesetzlichen Grundlage vgl. BGBl Nr. 54/1947. Ca. 20 Prozent der 1687 Anträge wurden von Kärntner Slowenen eingebracht. 4,5 Prozent beziehen sich auf Regressansprüche von Kanaltaler Umsiedlern, die während der NS-Zeit Liegenschaften erworben hatten, die auf Basis des 3. Rückstellungsgesetzes wieder den ehemaligen slowenischen Besitzern rückgestellt worden waren. Durch die enge inhaltliche Verknüpfung wurden gelegentlich der Rückstellungsantrag und das Verfahren des ehemals"ausgesiedelte" Kärntner Slowenen im Akt des Regress einfordernden Kanaltaler Umsiedlers eingelegt.
9 Prozent betreffen arisiertes Vermögen. Weitere große Antragstellergruppen bilden kirchliche Einrichtungen und Personen, die im Zuge von Großbauprojekten des Reiches (Flughafen Annabichl, Kaserne Tessendorf, Truppenübungsplatz bei Villach, Plöckenstraße, SS Kaserne Waltendorf und diverse Siedlungsprojekte für die Kanaltaler Umsiedler) enteignet worden waren. Verfahren, die von entschädigungslos enteigneten Kärntner Slowenen angestrebt wurden, enthalten zum Teil auch die sogenannten Niederschriften der Hofbegehungskommissionen (mit Angaben zu den erlittenen materiellen Schäden am Hof) sowie ursprünglich bei der FLD eingereichte Rückstellungsforderungen. Neben dem Ablauf der Rückstellungsverfahren enthält der Bestand viele Informationen zu Verfolgung und Enteignung während der NS-Zeit.
Personenbezogene Akten unterliegen dem Datenschutzgesetz.
Chronologisch.
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<http://lod.ehri-project-test.eu/units/ro-003174-presidency_council_ministers-dosar_file_93_1941_42>