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Faszikel 18: Memos, Berichte, Korrespondenz Reichsjustizministerium mit nachgeordneten Stellen und Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, 1941-1945: Räumung von Strafanstalten in Frontnähe (Rheinland, Ostdeutschland): Organisation des Strafvollzugs; Wehrmachtsangehörige und Kriegsgefangene in Gewahrsam der Strafvollzugsbehörde; Abgabe asozialer Gefangener sowie von Juden und Zigeunern an die Gestapo; Berücksichtigung von Rüstungsfragen durch die Justizbehörden, Bl. 3 666 293-3 666 565, unter anderem: 1) Memo, ohne Verfasser, [nach 01. November 1942]: Übergabe von in Haftanstalten einsitzenden Juden, Russen, Polen und Asozialen zur Schwerarbeit an die Gestapo unter Berücksichtigung der Belange der Rüstungswirtschaft, Bl. 666 297f.; 2) Vermerk, ohne Verfasser, 1943: Aussetzung der Strafvollstreckung zum Zweck der Bewährung vor dem Feind, Bl. 666 300-666 302; 3) Niederschrift Reichsjustizministerium, ohne Datum: Auswahl und Ausbildung der Strafvollzugsbeamten, Bl. 666 303f.; 4) Niederschrift Reichsjustizministerium, ohne Datum: Der Arbeitseinsatz der Gefangenen, Bl. 666 307-666 309; 5) Statistischer Bericht Reichsjustizministerium, ohne Datum: Personalverhältnisse in der deutschen Justizverwaltung, Bl. 666 310; 6) Bericht Reichsjustizministerium für Oberkommando der Wehrmacht (OKW), 29. Juni 1944: Zahl der wehrmachtgerichtlich verurteilten Zuchthausgefangenen (Stichtag 01. Februar 1944) in Strafanstalten der Reichsjustizverwaltung (einschließlich in besetzten Gebieten verurteilten Landesbewohnern), Bl. 666 315-666 320; 7) Vermerk und Korrespondenz Reichsjustizministerium mit Generalstaatsanwalt und OKW, 12. September-20. Dezember 1944: Änderung § 102 Kriegs-Strafverfahrensordnung (KStVO) betreffend Strafvollzug bei Wehrmachtangehörigen durch Justizbehörden, Bl. 666 324-666 326 und 666 337-666 341; 8) Richtlinien OKW, 01. Februar 1945: Vollstreckung von Freiheitsstrafen in der Wehrmacht, Bl. 666 348-666 353; 9) Erlass (Abschrift) Reichsjustizministerium, 20. Juli 1944: Änderung der Oberlandesgerichtsbezirke, Bl. 666 416f.; 10) Führererlass (Abschrift), 30. Mai 1944: Bestellung eines Generalkommissars für Sofortmaßnahmen beim Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, Bl. 666 446f.; 11) Erlass Reichsjustizministerium, 19. und 20. Februar 1945: Verwendung rückgeführter Justizangehöriger, Bl. 666 552-666 561; Faszikel 19: Erlass Reichsjustizministerium und Korrespondenz mit nachgeordneten Behörden und OKW sowie Oberste Reichsbehörden 1941-1945: Kriegsgefangene im Strafvollzug der Reichsjustizverwaltung; Räumung kriegsbedrohter Haftanstalten und Liquidierung gefährlicher Gefangener; Persönliche Papiere Erster Staatsanwalt Gündner; Besoldungsangelegenheiten; Freiwerden von Beamten der Reichsjustizverwaltung für den Wehrdienst; Urteile der Sondergerichte Brünn und Leitmeritz; Versetzungen und Beförderungen; Bl. 3 666 566-3 667 085, unter anderem: 1) Korrespondenz und Erlass Reichsjustizministerium, 1941-1944: Kriegsgefangene im Gewahrsam der Reichsjustizbehörden, Bl. 666 594-666 614, unter anderem: a) Reichsjustizministerium an alle Generalstaatsanwälte, 02. März 1943: Rückführung von dem Polenstrafvollzug unterliegenden Kriegsgefangenen in den ordentlichen Strafvollzug wegen Bedenken Oberkommando des Heeres (OKH); b) Rundverfügung Reichsjustizministerium, 17. August 1944: Strafvollzug an Kriegsgefangenen in Justizvollzugsanstalten; c) Reichsjustizministerium an Generalstaatsanwalt Posen, 01. März 1944: Strengste Einzelhaft und Überwachung bei ehemaligen Wehrmachtangehörigen in Haft, die aus russischer Kriegsgefangenschaft zurückkehrten; 2) Verzeichnis Reichsjustizministerium, ohne Datum: Oberlandesgerichtsbezirke und ihre Zugehörigkeit zu den Gauen der NSDAP, 666 767-666 774; 3) Namens- und Anschriftenverzeichnis der Gauleiter der NSDAP, ohne Datum, 666 778-666 780; 4) Anschriftenverzeichnis der Obersten Reichsbehörden, 666 781; 5) Rundverfügung Reichsjustizministerium, 27. Januar 1943: Richtlinien zur Verordnung über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat, 11. Juni 1940, mit Durchführungsbestimmung; dazu Ergänzungen von Mai 1944, 16. Februar 1943, 05. April 1943, 22. April 1943, 24. August 1943, Bl. 666 789-666 806; 6) Rundverfügung Reichsjustizministerium, 21. April 1943: Einweisung der aus den Strafvollzugsanstalten entlassenen Juden auf Lebenszeit in das Konzentrationslager Auschwitz bzw. Lublin, der Polen auf Kriegsdauer in ein Konzentrationslager, Bl. 666 801f.; 7) Schreiben Reichsminister Thedieck an Gauleiter Schwede-Coburg, 05. März 1945: Entkräftung der Vorwürfe des Gauleiters gegen Generalstaatsanwalt Stäcker wegen zu später Räumung der Strafanstalten in Pommern etc., Bl. 666 841-666 848; 8) Verzeichnis Reichsjustizministerium, Stand Januar 1945: Planstellen im Höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienst der Reichsjustizverwaltung, Bl. 666 883-666 893; 9) Bericht Generalstaatsanwalt Stettin (Stäcker) an Reichsjustizministerium, 16. Februar 1945 für die Zeit vom 11.-15. Februar 1945: zu spät gegebener Räumungsbefehl verhindert Gelingen der Rückführung der Strafgefangenen aus dem Amtsbereich;Übergabe gefährlicher Gefangener an die Polizei bedeutet Liquidierung, 666 965-666 969; 10) Vermerk Reichsjustizministerium (Prost), 27. März 1945: Schwierigkeiten und Lücken der Volkssturm-Gerichtsbarkeit, Bl. 667 000; Faszikel 20: Korrespondenz Reichsjustizministerium mit nachgeordneten Behörden, 1943-1945: Räumung kriegsgefährdeter Strafanstalten im Osten (Duplikat zu Faszikel 18 und 19), Bl. 3 667 086-3 667 169, unter anderem: Schreiben SS-Polizei-Brigade Flandern an Reichsjustizministerium, 26. März 1945: Bitte um Unterstützung der Einheit bei Fachausbildung für den geplanten Einsatz in einem wiedereroberten Flandern, 667 166f.; Faszikel 21: Anordnung und Korrespondenz Reichsjustizministerium mit Parteikanzlei, Reichsministerium des Innern, Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion und nachgeordneten Dienststellen, 1942-1945: Die zu den jeweiligen Gerichtsbezirken gehörenden Strafanstalten; Räumung von Strafanstalten des deutschen Osten in Frontnähe; Fragen des Jugendarrests; Arbeitseinsatz von Sträflingen; Waffengebrauch der Polizei, Bl. 3 667 171-3 667 750, unter anderem: 1) Korrespondenz Reichsjustizministerium, Parteikanzlei, Reichsministerium des Innern, Oberlandesgericht, 03. Januar 1945: Betreuung straffälliger Jugendlicher und Minderjähriger, mit Nachweis der in den einzelnen Oberlandesgerichts-Bezirken vorhandenen Jugendarrestanstalten (Stand 31. März 1944), Bl. 667 321-667 344; 2) Runderlass Reichsführer-SS (RFSS), 25. Oktober 1944 mit Ergänzungsbestimmungen Reichsjustizministerium, 26. Oktober 1944: Bekämpfung jugendlicher Cliquen, Bl. 667 345-667 353; 3) Amtliche Zusammenstellung: Jugendarrestgeschäftsordnung, 15. Mai 1944 und Vordrucke zum Jugendarrestvollzug, Bl. 667 371-667 433; 4) Schreiben Oberlandesgerichtspräsident und Generalstaatsanwalt Jena an Reichsjustizministerium, 29. März 1945: Auch bei Annäherung der Amerikaner bleiben die ausländischen Gefangenen und Berufsverbrecher in Haft; Entgegen Befehl Reichsverteidigungsministerium kein Anschließen der Justizbehörden an die Wehrmacht, Bl. 667 527-667 529; 5) Fernschreiben Deutsches Staatsministerium für Böhmen und Mähren an Reichsjustizministerium, 26. Februar 1945: Keine Entlassung von Straf- und U-Gefangenen aus dem Protektorat ohne Zustimmung des Staatsministeriums, Bl. 667 531; 6) Exemplar Zeitschrift"Aus dem Alltag - für den Alltag des Strafvollzug", Nr. 2, herausgegeben vom Reichsjustizministerium, November 1944, Bl. 667 594-667 597; 6a) Ausschnitt Manuskript zur Zeitschrift"Aus dem Alltag..", Nr. 1, Juli 1944: Behandlung französischer Arbeitsverweigerer im Vollzug polizeilich verhängter Haft, Bl. 667 613f.