Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002429-r_3004 an entity of type: RecordSet
Geschichte des Bestandsbildners
Nach Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 hatte der Bun‧desrat Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Bundesstaaten zu schlichten; kam eine gütliche Einigung nicht zustande, beauftragte der Bundesrat den Präsidenten mit der Bildung eines Schiedsgerichts
R 3004
Reichsschiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bundesstaaten
Schriftgut
38 Aufbewahrungseinheiten
Bestandsbeschreibung
Verschiedene Schiedsgerichtssachen 1877-1890 (5), Rechtsstreit zur Fürstlich Lippeschen Thronfolge 1896-1937 (33)
Erschliessungszustand
Findbuch (1956)
Zitierweise
BArch R 3004/...