Maßnahmen gegen den unerlaubten Grenzübertritt von Ausländern.
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Maßnahmen gegen den unerlaubten Grenzübertritt von Ausländern.
Maßnahmen gegen den unerlaubten Grenzübertritt von Ausländern.
18.11.1937
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: die außerpreußischen Landesregierungen (Innenministerien), den Reichskommissar für das Saarland in Saarbrücken, die pr. Regierungspräsidenten den Pol. Präs. in Bln., die Geheime Staatspolizei, das Geheime Staatspolizeiamt, die Staatspolizei(leit)stellen, das Reichskriminalpolizeiamt, die Kripo(leit)stellen, die Grenzinspekteure I, II und IIInachrichtlich an den Oberpräs. und den Stadtpräs. der Reichshauptstadt BerlinAusländer, soweit sie nicht deutschstämmig sind, die die Reichsgrenze unerlaubt überschreiten, sind unabhängig von der Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubten Grenzübertritts und.