Abstellung von Häftlingen für die Küche der SS-Kaserne.
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19.01.1940
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Abstellung von Häftlingen für die Küche der SS-Kaserne.
Art: Original
Adressat: Konzentrationslager Buchenwald, KommandantLt. FS des Generalinspekteurs der SS-Totenkopfverbände dürfen in der Küche nur Häftlinge verwendet werden, die nie an Typhus, Paratyphus oder Ruhr erkrankt waren. Bei Genesenden ist wiederholtes negatives Untersuchungsergebnis abzuwarten. Wiederbeschäftigung in der Küche erst nach 2 Monaten.Von den Häftlingen die für die Küche abgestellt werden müssen Stuhlproben untersucht werden, ehe sie ärztlich für den Küchendienst freigegeben werden.