Polen und Juden, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
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11.03.1943
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Polen und Juden, die aus Vollzugsanstalten der Justiz entlassen werden.
Art: Vervielfältigung/Abschrift
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, alle Kripo(leit)stellen,nachrichtlich: dem Inspekteur der Sicherheitspolizei, dem Reichssicherheitshauptamt Referat IVC2, IV B4, IV D2, V AIAnlagen: Richtlinien des im Bezug genannten Erlasses über die Vollstreckung von Freiheitsstrafen wegen einer während des Krieges begangenen Tat.Unter Bezug auf die Anlage wird angeordnet: Juden, die gemäß Ziffer VI der Richtlinien oder zukünftig nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe, aus der Vollzugsanstalt entlassen werden.
Runderlaß des Reichsminister der Justiz vom 27.01.1943 - 9133/2 Beiheft 1-IIIa2-2629 (319, Folio 336-337)