Behandlung der aus der Strafhaft zur Entlassung kommenden Juden.
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Behandlung der aus der Strafhaft zur Entlassung kommenden Juden.
Behandlung der aus der Strafhaft zur Entlassung kommenden Juden.
18.04.1942
Art: Fotokopie einer Vervielfältigung
Adressat: die SicherheitspolizeiDie bevorstehende Entlassung eines Juden aus der Strafhaft ist den Kripostellen und den zuständigen Staatspolizei(leit)stellen 6 Wochen vorher mitzuteilen, mit Angaben über das Verhalten des Gefangenen während des Vollzugs.Zur Frage der Inschutzhaftnahme ist Stellung zu nehmen.