Strafgerichtsbarkeit gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten.
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Strafgerichtsbarkeit gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten.
Strafgerichtsbarkeit gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten.
?.11.1940
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: RM und Chef der ReichskanzlerAls Anlage wird I-371, Folio 62-64 übersandt. Es besteht kein Anlaß, das in die eingegl. Ostgebiete eingeführte deutsche Strafrecht aufzuheben.Die ergänzenden Sondervorschriften gegen Polen und Juden, auf der Grundlage deutschen Rechts, sollen bei Bedürfnis fortgesetzt werden.