Reichskommissare bei den Prisengerichten der Kaiserlichen Marine

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Geschichte des Bestandsbildners Die Beschlagnahmung von Handelsschiffen unter der Flagge von Feindstaaten oder Neutralen und ihrer Ladung erfolgte nach der Prisenordnung in einem förmlichen Verfahren durch dafür geschaffene Gerichte. Die bei diesen als Reichskommissare eingesetzten Seeoffiziere unterstanden 1914-1918 dem Reichskanzler, 1939-1945 dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sie vertraten die Interessen des Reiches in den Prisenverfahren. Ihre Aufgabe waren die Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof die Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende 1945. 
RM 127 
Reichskommissare bei den Prisengerichten der Kaiserlichen Marine 
Schriftgut 4 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Bestandsbeschreibung Aus dem 1. Weltkrieg sind nur Teile von Handakten (4 Nrn) der Reichskommissare beim Oberprisengericht Berlin und beim Prisengericht Hamburg überliefert. Zitierweise BArch RM 127/... 
[Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv, RM 15 (Reichskommissare bei den Prisengerichten der Kriegsmarine)] 

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