Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten.

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Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten. 
07.10.1943 
Art: Fotokopie 
Adressat: Oberkommando des Heeres, Oberkommando des Heeres (juristische Abteilung), Oberkommando der Kriegsmarine, RM der Luftfahrt, Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden (juristische Abteilung), Wehrmachtsbefehlshaber in Norwegen (juristische Abteilung), Außenbüro der SpionageabwehrDer Oberbefehlshaber der Wehrmacht Keitel hebt Hitlers Erlaß vom 01.12.1941 hervor und teilt den Oberkommando des Heeres, Oberkommando der Kriegsmarine und Oberkommando der Luftwaffe und auch den Kommandanten in den Niederlanden und Norwegen mit, daß es keine wichtige Änderungen am"Nacht und Nebe"-Erlaß gibt. 

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