Nicht angeführt (Waffengebrauch im Falle eines Krieges und einer ihm vorausgegangenen Spannungszeit).

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Nicht angeführt (Waffengebrauch im Falle eines Krieges und einer ihm vorausgegangenen Spannungszeit). 
Nicht angeführt (Waffengebrauch im Falle eines Krieges und einer ihm vorausgegangenen Spannungszeit). 
27.07.1936 
Art: Fotokopie vom Original 
1) Vorschrift über den Waffengebrauch2) Dienstanweisung über den Waffengebrauch der Pol. Beamten.3) Dienstanweisung über den Waffengebrauch der Polizeibeamten.A. Waffengebrauch aus eigenem EntschlußB. Waffengebrauch auf BefehlC. GrenzpolizeidienstD. WaffenE. Zum Waffengebrauch berechtigte PersonenF. Allgemeine BestimmungenGenaue Bestimmungen zu den einzelnen Abschnitten.Anlage zu I435, Folio 221-222. 

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