Einweisung von Schutzhäftlingen in Konzentrationslager Neuengamme.

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Einweisung von Schutzhäftlingen in Konzentrationslager Neuengamme. 
Einweisung von Schutzhäftlingen in Konzentrationslager Neuengamme. 
17.05.1943 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Oslo, Den Haag, Paris und zu den Beauftragten der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes Brüssel. Staatspolizei(leit)stellen: Kiel, Schwerin, Stettin, Köslin, Schneidemühl, Frankfurt/Oder, Berlin, Potsdam, Dresden, Leipzig, Weimar, Magdeburg, Halle, Braunschweig, Kassel, Frankfurt/Main, Köln, Düsseldorf, Dortmund, Münster, Hannover, Wilhelmshaven und Bremen, HamburgBei Häftlings-Transporten für Konzentrationslager Neuengamme als Bestimmungsort nur Konzentrationslager Neuengamme und nicht Stl. Hamburg angeben. Eine Durchschleusung dieser Transporte durch Polizeigefängnisse der Stl. Hamburg ist wegen Überbelegung und gespannter Luftlage nicht tragbar.Fehlkarte Zusatz für Stl. Hamburg: Dort Schr. vom 28.04.1943 II D-433/43 ist damit erledigt. 

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