Verordnung über die Behandlung von Ausländern.

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Verordnung über die Behandlung von Ausländern. 
Verordnung über die Behandlung von Ausländern. 
07.09.1939 
Art: Fotokopie vom Original 
Ausführliche Angaben über die Behandlung von hauptsächlich feindlichen Ausländern.Gewisse Personengruppen sollen in das von der Wehrmacht errichtete Zivilinternierungslager Altenfurth bei Nürnberg abgeschoben werden. Männliche feindliche Ausländer zwischen 16 und 65 Jahren, ausgenommen die Volksdeutschen, sind in das nächste Kriegsgefangenendurchgangslager zu verbringen. 

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