Vollstreckung der Untersuchungshaft an Wehrmachtangehörigen.

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Vollstreckung der Untersuchungshaft an Wehrmachtangehörigen. 
Vollstreckung der Untersuchungshaft an Wehrmachtangehörigen. 
24.03.1942 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Präs. des Reichsgerichts u. a.Befindet sich eine Wehrmachtuntersuchungshaftanstalt (Wehrmachtuntersuchungsgefängnis oder Standortarrestanstalt) am Ort oder in erreichbarer Nähe, so wird der Verhaftete nach Möglichkeit dorthin eingewiesen.Im Übrigen wird die Untersuchungshaft in der zuständigen Haftanstalt der Reichsjustizverwaltung vollzogen. Der Verhaftete wird in Zivil umgekleidet. 

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