Preußische Regierung Aurich (1885-1945)
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Preußische Regierung Aurich (1885-1945)
1. Die Regierung in Aurich: Organisationsstruktur
Die anfallenden Geschäfte der Regierung wurden zu Anfang
noch in einem ungetrennten Kollegium wahrgenommen. Erst
im Jahre 1892 fand eine Aufteilung der Geschäfte in drei
Abteilungen statt. Neben die"Abteilung des Innere",
später auch"Präsidialabteilun" oder"Allgemeine Abteilun" genannt, trat zunächst eine"Abteilung für direkte
Steuern und Domäne" und schließlich eine Abteilung für
Kirchen- und Schulangelegenheiten. Diese Organisations-
struktur blieb im Prinzip bis in die 60er Jahre unseres
Jahrhunderts bestehen. Die Bezeichnungen für die drei
Abteilungen lauteten nach der Büroreform von 1932 wie
folgt:
I. Allgemeine Abteilung
II. Abteilung für Kirchen und Schulen
III. Landwirtschaftliche Abteilung
Die Aufgaben der Wasserstraßenverwaltung und das Wasser-
bauwesen wurden bis unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg
von der Abteilung I wahrgenommen, dann während der Besat-
zungszeit selbständig neben den drei übrigen Abteilungen
und schließlich ab 1949 in einer eigenen Abteilung IV, der
"Abteilung WS", besorgt. Mit der Errichtung der neuen
Bundesbehörde"Wasser- und Schiffahrtsdirektion Auric" am
1.11.1952 wurde die Abteilung IV vollends aus der Regierung
ausgegliedert, doch erfüllte sie seither ihrerseits die
übrigens anhand der Akten kaum von den Bundesaufgaben
zu trennenden Landesaufgaben.
Die herkömmliche dreigliedrige Organisationsstruktur der
Regierung wurde 1949 kurzfristig durch Bildung einer IV.
und einer V. Abteilung durchbrochen. Doch wurde die Aus-
gliederung der Wirtschafts- und Verkehrsdezernate und der
Hochbaudezernate aus der Abteilung I noch im selben Jahr
unter gleichzeitiger Errichtung der Abteilung IV (WSV)
zurückgenommen. (Vgl. dazu Rep. 17/1, 30; 309).
1954 bildete man innerhalb der Abteilung I zwei Unter-
abteilungen, deren eine sich mit Lastenausgleich, Wohnungs-
angelegenheiten, Wirtschaft, Sozialen Aufgaben und Flücht-
lingen zu befassen hatte, die andere für das Gebiet der
Wasserwirtschaft zuständig wurde. Die bereits erkennbare
Struktur mit 5 Abteilungen wurde allerdings erst im Jahre
1965 verwirklicht. Seither bestanden bei der Regierung
folgende Abteilungen:
Abt. 1: Allgemeine Abteilung
Abt. 2: Polizei, Bau- und Wohnungswesen
Abt. 3: Wirtschaft, Verkehr, Soziales
Abt. 4: Kirchen und Schulen
Abt. 5: Landwirtschaft
Die Geschäftsverteilung der Niedersächsischen Regierung
in Aurich blieb in dieser Form bis zur Auflösung des Regie-
rungsbezirks im Jahre 1978 bestehen. Der Regierungsbezirk
Aurich wurde durch Zusammenlegung mit jenem in Osnabrück
und dem Verwaltungsbezirk Oldenburg Teil eines neuen
Regierungsbezirks Weser-Ems mit Sitz in Oldenburg. In
Aurich verblieb nur eine Außenstelle mit Teilaufgaben,
insbesondere im Bereich der Kassenangelegenheiten.
from: http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=b30