Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002436-a-5-1-a_rep_358 an entity of type: Record
Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
Vorwort
A Rep. 358 Generalstaatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin
Durch das Reichsgerichtsverfassungsgesetz von 1879 wurde beim Landgericht Berlin als oberste Behörde für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung die Stelle eines Ersten Staatsanwaltes eingerichtet. 1921 trat an die Spitze der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I - in Abweichung vom übrigen rechtseinheitlichen Brauch - ein Generalstaatsanwalt. 1933 wurden die Staatsanwaltschaften der Landgerichte I, II und III zur"Staatsanwaltschaft Berli" vereinigt.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hatte folgende Aufgaben: Vertretung der Anklage in der Hauptverhandlung, Begleitung der Verfahren von den Ermittlungen bis zur Strafvollstreckung und zum Gnadenverfahren, Erlassung von Haftbefehlen (seit 1944), Anfechtung von Urteilen durch Nichtigkeitsbeschwerden für den Landgerichtsbezirk Berlin. Dieser umfasste die Stadt Berlin, den Landkreis Niederbarnim, Teile der Landkreise Beeskow-Storkow, Jüterbog-Luckenwalde, Oberbarnim, Osthavelland, Westhavelland und Teltow.
Die Staatsanwaltschaften waren von den Gerichten unabhängig. Dienstaufsichtsbehörde für alle Staatsanwaltschaften der Provinz war bis 1945 der Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht Berlin.
Ein Großteil der Akten der Staatsanwaltschaft Berlin gelangte Mitte der 50er und Anfang der 90er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in das Landesarchiv Berlin. Im Sommer 2001 übergab das Brandenburgische Landeshauptarchiv im Rahmen eines Beständeaustausches die dort unter der Repositur Pr.Br.Rep. 12 B geführte Überlieferung der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten I - III. Der Hauptbestand enthält die Generalakten der Behörde und hat kriegsbedingte Lücken.
Enthält:
Dienstanweisungen.- Rechts- und Dienstverhältnisse des Personals.- Gerichtsorganisation.- Strafvollstreckung.- Strafvollzug.- Haushalt und Finanzen.- Geschäftsverteilungspläne.
Erschlossen: 102 [AE] 4,65 [lfm]
Laufzeit:
1933 - 1945 (- 1948)
Benutzung:
Findbuch
Benutzungsbeschränkung
Verweise:
-> GSTA Rep. 84a Preußisches Justizministerium
-> GSTA 1. HA Rep. 97 Kammergericht
Literatur:
-> Carsten, Ernst S.; Rautenberg, Erardo C.: Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart, Berlin 2012.
-> Grape, Andreas: Die Erschließung von Massenschriftgut der Justiz am Beispiel des Bestandes Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin. Diplomarbeit, Berlin 1997.
-> Schwarz, Alfons: Rechtssprechung durch Sondergerichte. Zur Theorie und Praxis im Nationalsozialismus am Beispiel des Sondergerichtes Berlin, o. O. 1992.
Durch das Reichsgerichtsverfassungsgesetz von 1879 wurde beim Landgericht Berlin als oberste Behörde für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung die Stelle eines Ersten Staatsanwaltes eingerichtet. 1921 trat an die Spitze der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I - in Abweichung vom übrigen rechtseinheitlichen Brauch - ein Generalstaatsanwalt. 1933 wurden die Staatsanwaltschaften der Landgerichte I, II und III zur"Staatsanwaltschaft Berli" vereinigt.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hatte folgende Aufgaben: Vertretung der Anklage in der Hauptverhandlung, Begleitung der Verfahren von den Ermittlungen bis zur Strafvollstreckung und zum Gnadenverfahren, Erlassung von Haftbefehlen (seit 1944), Anfechtung von Urteilen durch Nichtigkeitsbeschwerden für den Landgerichtsbezirk Berlin. Dieser umfasste die Stadt Berlin, den Landkreis Niederbarnim, Teile der Landkreise Beeskow-Storkow, Jüterbog-Luckenwalde, Oberbarnim, Osthavelland, Westhavelland und Teltow.
Die Staatsanwaltschaften waren von den Gerichten unabhängig. Dienstaufsichtsbehörde für alle Staatsanwaltschaften der Provinz war bis 1945 der Generalstaatsanwalt bei dem Kammergericht Berlin.
Ein Großteil der Akten der Staatsanwaltschaft Berlin gelangte Mitte der 50er und Anfang der 90er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in das Landesarchiv Berlin. Im Sommer 2001 übergab das Brandenburgische Landeshauptarchiv im Rahmen eines Beständeaustausches die dort unter der Repositur Pr.Br.Rep. 12 B geführte Überlieferung der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten I - III. Der Hauptbestand enthält die Generalakten der Behörde und hat kriegsbedingte Lücken.
Enthält:
Dienstanweisungen.- Rechts- und Dienstverhältnisse des Personals.- Gerichtsorganisation.- Strafvollstreckung.- Strafvollzug.- Haushalt und Finanzen.- Geschäftsverteilungspläne.
Erschlossen: 102 [AE] 4,65 [lfm]
Laufzeit:
1933 - 1945 (- 1948)
Benutzung:
Findbuch
Benutzungsbeschränkung
Verweise:
-> GSTA Rep. 84a Preußisches Justizministerium
-> GSTA 1. HA Rep. 97 Kammergericht
Literatur:
-> Carsten, Ernst S.; Rautenberg, Erardo C.: Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart, Berlin 2012.
-> Grape, Andreas: Die Erschließung von Massenschriftgut der Justiz am Beispiel des Bestandes Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin. Diplomarbeit, Berlin 1997.
-> Schwarz, Alfons: Rechtssprechung durch Sondergerichte. Zur Theorie und Praxis im Nationalsozialismus am Beispiel des Sondergerichtes Berlin, o. O. 1992.