Bayerische Staatskanzlei

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Bayerische Staatskanzlei 
Geschaffen wurde die Staatskanzlei 1933. Zur Zeit der Weimarer Republik war der Ministerpräsident zugleich bayerischer Außenminister. Damit stellte das Außenministerium, das kaum noch eigene Kompetenzen hatte, faktisch die Behörde des Ministerpräsidenten dar. Erst nachdem im März 1933 die Nationalsozialisten die Macht auch in Bayern übernommen hatten, wurde das Außenressort abgeschafft und durch die Staatskanzlei ersetzt. Zur Zeit des Nationalsozialismus konnte die Staatskanzlei kaum Bedeutung entfalten, da zum einen Deutschland ein Einheitsstaat geworden war, in dem die Länder nur noch Reichsprovinzen waren, zum anderen, weil sie mit der Gauleitung von München-Oberbayern und der Behörde des Reichsstatthalters Franz von Epp (die sogenannte Reichsstatthalterei) mächtige Konkurrenten hatte. from: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bayerische_Staatskanzlei&oldid=179385906 

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