Hessisches Justizministerium

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Hessisches Justizministerium 
Mit dem am 12. Oktober 1803 ergangenen Organisationsedikt wurde dem seit 1747 bestehenden Oberappellationsgericht als oberster Verwaltungs- und Justizbehörde die Kontrolle über die Verwaltungsbehörden entzogen. Zugleich erfolgte eine Kompetenzfestlegung für das Oberappellationsgericht als oberster Justizbehörde. Aufgrund der Verordnung über die Organisation der obersten Staatsbehörde vom 28. Mai 1821 kam es zur Bildung eines 'Ministerialdépartements des Innern und der Justiz'. 1848 nahm man die 'Trennung des Ministeriums des Innern und der Justiz' in zwei Ministerien vor. 1874 wurde das Ministerium der Justiz mit dem Ministerium des Innern sowie dem Ministerium der Finanzen zu einem Gesamtministerium zusammengefasst. Allerdings beließ man den einzelnen Ministerien ihre organisatorische Eigenständigkeit. Vom 1. April 1879 an bestand neben dem Ministerium der Finanzen innerhalb des Gesamtministeriums wiederum ein vereintes Ministerium des Innern und der Justiz. Angesichts der zu erwartenden Mehrbelastung für die 'Sektion für Justizverwaltung' des Ministeriums des Innern und der Justiz infolge der für den 1. Januar 1900 beschlossenen Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde 1896 die Verklammerung wieder aufgehoben. An die Stelle des Doppelministeriums mit seinen beiden Sektionen traten erneut zwei eigenständige Ministerien. Die 1918/19 vollzogene Ablösung der Monarchie und Einführung der parlamentarischen Demokratie brachte im Bereich der Ministerien keine Veränderungen mit sich. Erst die nationalsozialistische 'Machtergreifung' zog auf allen Verwaltungsebenen des Volksstaates drastische Umorganisationen nach sich. Das Gesamtministerium und die Fachministerien wurden in ihrer bisherigen Form abgeschafft. Ihre Kompetenzen gingen auf eine in neun Abteilungen untergliederte Landesregierung über. - Kriegsverluste gab es 1944 offenbar bei mehreren älteren Ablieferungen, insbesondere 42 Konvolute Kriegs- und Militärangelegenheiten, darunter Akten zu den revolutionären Unruhen in Oberhessen und zu politischen Prozessen. (Siehe dazu G 21 A Nr. 360) Die bald nach Kriegsende vom Hessischen Justizministerium an das Staatsarchiv Darmstadt abgegebenen Akten (1. und 2. Ablieferung) wurden von dem Registrator Karl Linker verzeichnet. 1948 kam eine Sammlung von Gnadengesuchen in bemerkenswerten Strafsachen hinzu, die von der Abwicklungsstelle Darmstadt des Oberlandesgerichts abgegeben wurde. from: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=s147377 

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