Bestände der Berliner Standesämter
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Bestände der Berliner Standesämter
Bestände der Berliner Standesämter
Vorwort
Durch das"Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließun" vom 9. März 1874 wurde in Preußen zum 1. Oktober 1874 das staatliche Personenstandswesen eingeführt. Im Reich erfolgte dies durch das"Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließun" vom 6. Februar 1875. In Berlin nahmen damals 13 Standesämter ihre Tätigkeit auf.
Laut § 14 des Reichsgesetzes waren von jeder standesamtlichen Eintragung beglaubigte Abschriften in jeweiligen Nebenregistern abzulegen, die nach Ablauf eines Kalenderjahres dem zuständigen Gericht erster Instanz zur Aufbewahrung zu übergeben waren.
Laut § 14 des Reichsgesetzes waren von jeder standesamtlichen Eintragung beglaubigte Abschriften in jeweiligen Nebenregistern abzulegen, die nach Ablauf eines Kalenderjahres dem zuständigen Gericht erster Instanz zur Aufbewahrung zu übergeben waren.