Nachgeordnete Einrichtungen
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Nachgeordnete Einrichtungen
Nachgeordnete Einrichtungen
Vorwort
Berliner Finanzämter (B Rep. 095 ff.)
Eine Verfügung des kommissarischen Oberfinanzpräsidenten vom 22. Mai 1945 regelte die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes der Berliner Finanzämter: Danach hatten die dienstältesten Nichtmitglieder der NSDAP die kommissarische Leitung der Ämter zu übernehmen, vertreten wurden sie durch den im Dienstalter folgenden Beamten. Zu den vordringlichsten Aufgaben der Finanzämter gehörte die Einziehung bestehender Steuerrückstände.
Die Bildung einer selbständigen Provinzialverwaltung Brandenburg erforderte eine Überleitung der zu Brandenburg gehörenden Erbschaft-, Gesellschaft-, Wertpapier-, Börsenumsatz-, Wechsel-, Rennwett-, Lotterie-, Kraftfahrzeug- und Körperschaftsteuerfälle auf dortige Finanzämter. Ab August 1945 sind daraufhin von den Berliner Finanzämtern Tiergarten, Börse, Rosenthaler Tor und dem Zentralfinanzamt entsprechende Fälle abgegeben worden.
Die Steuerverwaltungsanordnung vom 4. Mai 1946 bildete die Grundlage für die Organisation und die Aufgaben der Generalsteuerdirektion und der Berliner Finanzämter: Die Generalsteuerdirektion war demnach zuständig für die Verwaltung der ehemaligen Reichs-, Landes- und Gemeindesteuern in Berlin, zugleich oblagen ihr die Aufgaben und Befugnisse, die dem ehemaligen Oberfinanzpräsidenten einerseits und dem ehemaligen städtischen Hauptsteueramt andererseits zugestanden hatten.
Die bisherigen städtischen Bezirkssteuerämter wurden den Finanzämtern angeschlossen, wodurch den Berliner Finanzämtern nun die Bearbeitung der Grundsteuer, Lohnsummensteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Vergnügungsteuer, Getränkesteuer und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr zufiel. Diese Aufgaben wurden bis auf die Grundsteuer und die Hundesteuer später aufgehoben. Zudem sind Sonderfinanzämter gebildet worden: das Hauptfinanzamt für Körperschaften, das Hauptfinanzamt für Verkehrsteuern, das Hauptfinanzamt Börse und das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer. Für die Wertzuwachssteuer wurde ab 1. September 1946 das Hauptfinanzamt Börse zuständig, für die Besitzsteuern der beschränkt Steuerpflichtigen das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer.
Vom gleichen Zeitpunkt an wurden zusammengelegt:
- die Finanzämter Alexander, Neander und Rosenthaler Tor mit Teilen des Stadtsteueramtes und der Stadtsteuerkasse Mitte zum"Finanzamt Alexande";
- das Finanzamt Mitte mit Teilen der städtischen Steuerverwaltung Mitte zum"Finanzamt Mitt",
- das Finanzamt Tiergarten mit den unbeschränkt Steuerpflichtigen des Finanzamtes Moabit-West zum"Finanzamt Tiergarte",
- die Finanzämter Mühlenberg und Greifswalder Straße mit der Stadtsteuerverwaltung Prenzlauer Berg zum"Finanzamt Prenzlauer Ber",
- die Finanzämter Andreas und Friedrichshain mit der städtischen Steuerverwaltung Friedrichshain zum"Finanzamt Friedrichshai",
- die Finanzämter Wilmersdorf-Nord und Wilmersdorf-Süd mit der Stadtsteuerverwaltung Wilmersdorf zum"Finanzamt Wilmersdor",
- das Finanzamt Weißensee mit dem Stadtsteueramt und der Stadtsteuerkasse Weißensee zum"Finanzamt Weißense".
Ab dem 15. September 1946 wurden weiterhin zusammengelegt:
- das Finanzamt Wedding mit der städtischen Steuerverwaltung Wedding,
- das Finanzamt Reinickendorf mit der städtischen Steuerverwaltung Reinickendorf,
- das Finanzamt Charlottenburg-Nord mit den Finanzämtern Charlottenburg-Ost und -West,
- Teile des Finanzamtes Oberspree mit der städtischen Steuerverwaltung Treptow zum neuen"Finanzamt Trepto" und
- Teile des Finanzamtes Oberspree mit der städtischen Steuerverwaltung Köpenick zum neuen"Finanzamt Köpenic".
Da der Magistrat nach dem Inkrafttreten der"Vorläufigen Verfassung von Groß-Berli" am 13. August 1946 die Bezeichnung"Der Magistrat von Groß-Berli" führte, änderten sich auch die Bezeichnungen der Finanzämter in"Finanzamt ... von Groß-Berli".
Die Spaltung der Stadtverwaltung 1948 führte folgerichtig zu einer Spaltung der Steuerverwaltung. Im Westteil Berlins bestanden vorerst achtzehn Finanzämter, deren Aufgaben und Zuständigkeiten den neuen Bedingungen anzupassen waren. So erhielt beispielsweise das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer die Bearbeitung der Verkehrsteuern, soweit sie auf die Westsektoren entfielen, aus der Zuständigkeit des Hauptfinanzamtes Börse zugewiesen und wurde in"Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer und Verkehrsteuer" umbenannt.
Der West-Berliner Magistrat hatte zudem am 30. November 1949 beschlossen, das ab 1. Januar 1950 im Bundesgebiet geltende Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht zum gleichen Zeitpunkt auch in Groß-Berlin anzuwenden. Mit der Wahl des Senats von 1951 entfiel die Bezeichnung"Magistrat von Groß-Berli" und somit auch in den Bezeichnungen der Finanzämter das Wort"Groß".
Am 10. Juli 1952 übernahm Berlin das Bundesgesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, womit die bis dahin geltenden Regelungen zur interzonalen Besteuerung abgelöst wurden.
1956 wurde mit der"Besonderen Geschäftsordnung für die Berliner Finanzämter (FAGO Bln" deren Arbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Die Dienstgeschäfte eines Finanzamtes wurden von einem Vorsteher geleitet. Die Geschäfte eines Finanzamtes wurden in Sachgebiete, diese in Arbeitsgebiete unterteilt.
Seit Mitte der 1950er Jahre wurde versucht, den Geschäftsablauf in den Berliner Finanzämtern mittels Lochkartentechnologie bei der Kassenbuchführung zu beschleunigen. Der erhoffte Effekt trat jedoch nicht ein und 1962/63 wurde mit der Erprobung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen zunächst im Saarland und in Berlin begonnen. Eine zentrale Datenverarbeitungsstelle (EDSt) mit einem maschinellen Großraumspeicher, in dem Speicherkonten für sämtliche Steuerpflichtigen der angeschlossenen Finanzämter mit allen Steuerarten geführt werden konnten, arbeitete in Berlin seit 1963. Bis 1970 konnte dadurch das Lochkartenverfahren abgelöst werden.
1966 wurde ein neues Steuernummernsystem eingeführt. Neue Bezirks- und Unterscheidungsnummern ermöglichten eine bessere Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung.
1962 ist eine gemeinsame Steuerfahndungsstelle der Berliner Finanzämter beim Finanzamt Tiergarten errichtet worden; 1969 wurde eine zentrale Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt Charlottenburg-Ost errichtet.
Ein Beschluss der Konferenz der Landesfinanzminister zu"Grundsätzen zur Neuorganisation der Finanzämter und zur Neuorganisation des Besteuerungsverfahrens (GNOFÄ" vom 24. Juni 1971 führte Mitte der 70er Jahre auch in den Berliner Finanzämtern zu einem Prozess der Neuorganisation, wonach der Senator für Finanzen mit Erlassen vom 20. März 1978 sowohl die Umstellung von Arbeitsbereichen anordnete, als auch das Besteuerungs- und das Betriebsprüfungsverfahren änderte.
Die Akten der Finanzämter waren eingeteilt in Allgemeine und Besondere Akten (A- und B-Akten), Einzelakten (Steuerakten, Strafakten, Beitreibungsakten etc.) und in Personalnebenakten. Die Aktenbildung erfolgte gemäß dem einheitlichen Aktenplan der Finanzverwaltung, dessen Aktenzeichen auch in Berlin angewandt wurden. Für die Dauer der Aktenaufbewahrung, für ihre Vernichtung oder Archivierung galten gesonderte Bestimmungen.
Bei den Steuerakten der Finanzämter handelt es sich gewöhnlich um gleichförmiges Massenschriftgut, das an sich nicht archivwürdig ist. Deswegen gibt es keine geschlossene Überlieferung von Akten von Steuerpflichtigen. Von den Steuerakten wurden nach Ablauf der behördeninternen Aufbewahrungsfristen - in der Regel zehn oder 15 Jahre nach Schließung der Akte - dem Landesarchiv jede 50. Akte angeboten; das Landesarchiv hat daraus eine Auswahl getroffen, die dauernd aufbewahrt wird.
Verweise:
- LAB B Rep. 092 Landesfinanzamt/Oberfinanzdirektion Berlin
- LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Abteilung Finanzen
Literatur:
- Mitteilungsblatt für die Berliner Steuerverwaltung, hrsg. von der Oberfinanzdirektion Berlin, 1973 ff.
- Steuer- und Zollblatt für Berlin, 1951-1991.
- Verzeichnis der Finanzämter der Stadt Berlin vom 15. August 1945. In: VOBl. Nr. 6, S. 75 f.
Eine Verfügung des kommissarischen Oberfinanzpräsidenten vom 22. Mai 1945 regelte die Wiederaufnahme des Dienstbetriebes der Berliner Finanzämter: Danach hatten die dienstältesten Nichtmitglieder der NSDAP die kommissarische Leitung der Ämter zu übernehmen, vertreten wurden sie durch den im Dienstalter folgenden Beamten. Zu den vordringlichsten Aufgaben der Finanzämter gehörte die Einziehung bestehender Steuerrückstände.
Die Bildung einer selbständigen Provinzialverwaltung Brandenburg erforderte eine Überleitung der zu Brandenburg gehörenden Erbschaft-, Gesellschaft-, Wertpapier-, Börsenumsatz-, Wechsel-, Rennwett-, Lotterie-, Kraftfahrzeug- und Körperschaftsteuerfälle auf dortige Finanzämter. Ab August 1945 sind daraufhin von den Berliner Finanzämtern Tiergarten, Börse, Rosenthaler Tor und dem Zentralfinanzamt entsprechende Fälle abgegeben worden.
Die Steuerverwaltungsanordnung vom 4. Mai 1946 bildete die Grundlage für die Organisation und die Aufgaben der Generalsteuerdirektion und der Berliner Finanzämter: Die Generalsteuerdirektion war demnach zuständig für die Verwaltung der ehemaligen Reichs-, Landes- und Gemeindesteuern in Berlin, zugleich oblagen ihr die Aufgaben und Befugnisse, die dem ehemaligen Oberfinanzpräsidenten einerseits und dem ehemaligen städtischen Hauptsteueramt andererseits zugestanden hatten.
Die bisherigen städtischen Bezirkssteuerämter wurden den Finanzämtern angeschlossen, wodurch den Berliner Finanzämtern nun die Bearbeitung der Grundsteuer, Lohnsummensteuer, Hundesteuer, Schankerlaubnissteuer, Vergnügungsteuer, Getränkesteuer und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr zufiel. Diese Aufgaben wurden bis auf die Grundsteuer und die Hundesteuer später aufgehoben. Zudem sind Sonderfinanzämter gebildet worden: das Hauptfinanzamt für Körperschaften, das Hauptfinanzamt für Verkehrsteuern, das Hauptfinanzamt Börse und das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer. Für die Wertzuwachssteuer wurde ab 1. September 1946 das Hauptfinanzamt Börse zuständig, für die Besitzsteuern der beschränkt Steuerpflichtigen das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer.
Vom gleichen Zeitpunkt an wurden zusammengelegt:
- die Finanzämter Alexander, Neander und Rosenthaler Tor mit Teilen des Stadtsteueramtes und der Stadtsteuerkasse Mitte zum"Finanzamt Alexande";
- das Finanzamt Mitte mit Teilen der städtischen Steuerverwaltung Mitte zum"Finanzamt Mitt",
- das Finanzamt Tiergarten mit den unbeschränkt Steuerpflichtigen des Finanzamtes Moabit-West zum"Finanzamt Tiergarte",
- die Finanzämter Mühlenberg und Greifswalder Straße mit der Stadtsteuerverwaltung Prenzlauer Berg zum"Finanzamt Prenzlauer Ber",
- die Finanzämter Andreas und Friedrichshain mit der städtischen Steuerverwaltung Friedrichshain zum"Finanzamt Friedrichshai",
- die Finanzämter Wilmersdorf-Nord und Wilmersdorf-Süd mit der Stadtsteuerverwaltung Wilmersdorf zum"Finanzamt Wilmersdor",
- das Finanzamt Weißensee mit dem Stadtsteueramt und der Stadtsteuerkasse Weißensee zum"Finanzamt Weißense".
Ab dem 15. September 1946 wurden weiterhin zusammengelegt:
- das Finanzamt Wedding mit der städtischen Steuerverwaltung Wedding,
- das Finanzamt Reinickendorf mit der städtischen Steuerverwaltung Reinickendorf,
- das Finanzamt Charlottenburg-Nord mit den Finanzämtern Charlottenburg-Ost und -West,
- Teile des Finanzamtes Oberspree mit der städtischen Steuerverwaltung Treptow zum neuen"Finanzamt Trepto" und
- Teile des Finanzamtes Oberspree mit der städtischen Steuerverwaltung Köpenick zum neuen"Finanzamt Köpenic".
Da der Magistrat nach dem Inkrafttreten der"Vorläufigen Verfassung von Groß-Berli" am 13. August 1946 die Bezeichnung"Der Magistrat von Groß-Berli" führte, änderten sich auch die Bezeichnungen der Finanzämter in"Finanzamt ... von Groß-Berli".
Die Spaltung der Stadtverwaltung 1948 führte folgerichtig zu einer Spaltung der Steuerverwaltung. Im Westteil Berlins bestanden vorerst achtzehn Finanzämter, deren Aufgaben und Zuständigkeiten den neuen Bedingungen anzupassen waren. So erhielt beispielsweise das Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer die Bearbeitung der Verkehrsteuern, soweit sie auf die Westsektoren entfielen, aus der Zuständigkeit des Hauptfinanzamtes Börse zugewiesen und wurde in"Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer und Verkehrsteuer" umbenannt.
Der West-Berliner Magistrat hatte zudem am 30. November 1949 beschlossen, das ab 1. Januar 1950 im Bundesgebiet geltende Einkommensteuer- und Lohnsteuerrecht zum gleichen Zeitpunkt auch in Groß-Berlin anzuwenden. Mit der Wahl des Senats von 1951 entfiel die Bezeichnung"Magistrat von Groß-Berli" und somit auch in den Bezeichnungen der Finanzämter das Wort"Groß".
Am 10. Juli 1952 übernahm Berlin das Bundesgesetz über die Steuerberechtigung und die Zerlegung bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, womit die bis dahin geltenden Regelungen zur interzonalen Besteuerung abgelöst wurden.
1956 wurde mit der"Besonderen Geschäftsordnung für die Berliner Finanzämter (FAGO Bln" deren Arbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Die Dienstgeschäfte eines Finanzamtes wurden von einem Vorsteher geleitet. Die Geschäfte eines Finanzamtes wurden in Sachgebiete, diese in Arbeitsgebiete unterteilt.
Seit Mitte der 1950er Jahre wurde versucht, den Geschäftsablauf in den Berliner Finanzämtern mittels Lochkartentechnologie bei der Kassenbuchführung zu beschleunigen. Der erhoffte Effekt trat jedoch nicht ein und 1962/63 wurde mit der Erprobung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen zunächst im Saarland und in Berlin begonnen. Eine zentrale Datenverarbeitungsstelle (EDSt) mit einem maschinellen Großraumspeicher, in dem Speicherkonten für sämtliche Steuerpflichtigen der angeschlossenen Finanzämter mit allen Steuerarten geführt werden konnten, arbeitete in Berlin seit 1963. Bis 1970 konnte dadurch das Lochkartenverfahren abgelöst werden.
1966 wurde ein neues Steuernummernsystem eingeführt. Neue Bezirks- und Unterscheidungsnummern ermöglichten eine bessere Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung.
1962 ist eine gemeinsame Steuerfahndungsstelle der Berliner Finanzämter beim Finanzamt Tiergarten errichtet worden; 1969 wurde eine zentrale Bußgeld- und Strafsachenstelle beim Finanzamt Charlottenburg-Ost errichtet.
Ein Beschluss der Konferenz der Landesfinanzminister zu"Grundsätzen zur Neuorganisation der Finanzämter und zur Neuorganisation des Besteuerungsverfahrens (GNOFÄ" vom 24. Juni 1971 führte Mitte der 70er Jahre auch in den Berliner Finanzämtern zu einem Prozess der Neuorganisation, wonach der Senator für Finanzen mit Erlassen vom 20. März 1978 sowohl die Umstellung von Arbeitsbereichen anordnete, als auch das Besteuerungs- und das Betriebsprüfungsverfahren änderte.
Die Akten der Finanzämter waren eingeteilt in Allgemeine und Besondere Akten (A- und B-Akten), Einzelakten (Steuerakten, Strafakten, Beitreibungsakten etc.) und in Personalnebenakten. Die Aktenbildung erfolgte gemäß dem einheitlichen Aktenplan der Finanzverwaltung, dessen Aktenzeichen auch in Berlin angewandt wurden. Für die Dauer der Aktenaufbewahrung, für ihre Vernichtung oder Archivierung galten gesonderte Bestimmungen.
Bei den Steuerakten der Finanzämter handelt es sich gewöhnlich um gleichförmiges Massenschriftgut, das an sich nicht archivwürdig ist. Deswegen gibt es keine geschlossene Überlieferung von Akten von Steuerpflichtigen. Von den Steuerakten wurden nach Ablauf der behördeninternen Aufbewahrungsfristen - in der Regel zehn oder 15 Jahre nach Schließung der Akte - dem Landesarchiv jede 50. Akte angeboten; das Landesarchiv hat daraus eine Auswahl getroffen, die dauernd aufbewahrt wird.
Verweise:
- LAB B Rep. 092 Landesfinanzamt/Oberfinanzdirektion Berlin
- LAB C Rep. 105 Magistrat von Berlin, Abteilung Finanzen
Literatur:
- Mitteilungsblatt für die Berliner Steuerverwaltung, hrsg. von der Oberfinanzdirektion Berlin, 1973 ff.
- Steuer- und Zollblatt für Berlin, 1951-1991.
- Verzeichnis der Finanzämter der Stadt Berlin vom 15. August 1945. In: VOBl. Nr. 6, S. 75 f.