Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-015-075_2367a_jpg an entity of type: Record
04.11.1945
075/2367a.jpg
Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft).
Art: Vervielfältigung
Aussage des oben Genannten, der zuletzt Leiter des Referats IV A 1b im Reichssicherheitshauptamt war.Den Leitern der Staatspolizei(leit)stellen stand das Recht zu, kurzfristige Schutzhaft zu verhängen (bis zu 56 Tagen). Darüber hinausgehende Schutzhaft musste beim Reichssicherheitshauptamt beantragt werden. Anordnung bzw. Unterschrift der Schutzhaft konnte nur durch den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes erfolgen.