"Aussage des oben Genannten, der zuletzt Leiter des Referats IV A 1b im Reichssicherheitshauptamt war.Den Leitern der Staatspolizei(leit)stellen stand das Recht zu, kurzfristige Schutzhaft zu verhängen (bis zu 56 Tagen). Darüber hinausgehende Schutzhaft musste beim Reichssicherheitshauptamt beantragt werden. Anordnung bzw. Unterschrift der Schutzhaft konnte nur durch den Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes erfolgen."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "04.11.1945" . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Verhängung von Schutzhaft)."@deu . .