Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-012-075_1199a_jpg an entity of type: Record

28.05.1943 
075/1199a.jpg 
Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen. 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Adressat: Die Landesregierungen, die Reichsstatthalter in den Reichsgauen, in Preußen an die RegierungspräsidentenBeim Erlaß polizeilicher Strafverfügungen gegen Polen ist zu beachten:1. Polizeiliche Strafverfügungen gegen Polen sind den Beschuldigten zunächst mündlich zu eröffnen.2. Gegen Strafverfügungen eingelegte Beschwerden von Polen sind ohne zeitraubende Ermittlungen zu erledigen.3. Die gegen Polen festgesetzte Strafe kann, ohne die Rechtskraft abzuwarten, unmittelbar an die Behändigung der Strafverfügung vollstreckt werden. 

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