"Adressat: Die Landesregierungen, die Reichsstatthalter in den Reichsgauen, in Preußen an die RegierungspräsidentenBeim Erlaß polizeilicher Strafverfügungen gegen Polen ist zu beachten:1. Polizeiliche Strafverfügungen gegen Polen sind den Beschuldigten zunächst mündlich zu eröffnen.2. Gegen Strafverfügungen eingelegte Beschwerden von Polen sind ohne zeitraubende Ermittlungen zu erledigen.3. Die gegen Polen festgesetzte Strafe kann, ohne die Rechtskraft abzuwarten, unmittelbar an die Behändigung der Strafverfügung vollstreckt werden."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "28.05.1943" . "Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen."@deu . . . . "Polizeiliche Strafverfügung gegen Polen."@deu . .