Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91).

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13.05.1943 
075/1154a.jpg 
Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91). 
Art: Fotokopie einer Abschrift 
Telegramm oder Fernschreiber gehen. Bei jeder Dienststelle ist mindestens je Vierteljahr einmal eine Belehrung über Behandlung von Geheimsachen abzuhalten. Die Abwehrbeauftragten einer Dienststelle sind verpflichtet die Verschwiegenheit innerhalb der Dienststellen und nach aussen zu überwachen mit dem Ziel, daß der jeweils notwendige Geheimschutz gewahrt bleibt. 

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