"Telegramm oder Fernschreiber gehen. Bei jeder Dienststelle ist mindestens je Vierteljahr einmal eine Belehrung über Behandlung von Geheimsachen abzuhalten. Die Abwehrbeauftragten einer Dienststelle sind verpflichtet die Verschwiegenheit innerhalb der Dienststellen und nach aussen zu überwachen mit dem Ziel, daß der jeweils notwendige Geheimschutz gewahrt bleibt."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "13.05.1943" . "Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91)."@deu . . . . "Abwehr von Ausspähung und Verrat (Folio 90-91)."@deu . .