Behandlung russ. Arbeitskräfte aus dem altsowj. Gebiet.
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15.11.1942
075/0632a.jpg
Behandlung russ. Arbeitskräfte aus dem altsowj. Gebiet.
Art: Fotokopie
Ergänzend wird angeordnet:1. Bewährten Ostarbeitern ist mindestens wöchentlich einmal Ausgang zu gewähren.2. Der Ausgang hat geschlossen zu erfolgen.3. Die Aufsicht während des Ausganges ist einem Ostarbeiter-Angehörigen des Lagerdienstes zu übertragen.4. Der aufsichtsführende Angehörige des Lagerdienstes ist dafür verantwortlich, dass sich die Ostarbeiter anständig benehmen.
Rundverfügung vom 30.10.1942 - II E3-17907/42 (394, Folio 133)