"Ergänzend wird angeordnet:1. Bewährten Ostarbeitern ist mindestens wöchentlich einmal Ausgang zu gewähren.2. Der Ausgang hat geschlossen zu erfolgen.3. Die Aufsicht während des Ausganges ist einem Ostarbeiter-Angehörigen des Lagerdienstes zu übertragen.4. Der aufsichtsführende Angehörige des Lagerdienstes ist dafür verantwortlich, dass sich die Ostarbeiter anständig benehmen."@deu . "Art: Fotokopie"@deu . "15.11.1942" . "Behandlung russ. Arbeitskräfte aus dem altsowj. Gebiet."@deu . . . . "Behandlung russ. Arbeitskräfte aus dem altsowj. Gebiet."@deu . .