"Behandlung russ. Arbeitskräfte aus dem altsowj. Gebiet."@de . "Ergänzend wird angeordnet:1. Bewährten Ostarbeitern ist mindestens wöchentlich einmal Ausgang zu gewähren.2. Der Ausgang hat geschlossen zu erfolgen.3. Die Aufsicht während des Ausganges ist einem Ostarbeiter-Angehörigen des Lagerdienstes zu übertragen.4. Der aufsichtsführende Angehörige des Lagerdienstes ist dafür verantwortlich, dass sich die Ostarbeiter anständig benehmen."@de . "075/0632a.jpg" . . . . "15.11.1942" . "Rundverfügung vom 30.10.1942 - II E3-17907/42 (394, Folio 133)"@de . . . "Art: Fotokopie"@de . . . .