Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173.

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07.12.1941 
074/1680a.jpg 
Nicht angeführt (Verordnung zur Durchführung der Richtlinien des Führers für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich) 136, Folio 173. 
Art: Abschrift 
4. Es darf abgesehen von Todesurteilen wegen Mordes und Freischärlerei, kein Todesurteil gegen eine Frau zu erwarten sein.Wird ein nach Abs. I ergangenes Urteil aufgehoben, so kann das Verfahren in den besetzten Gebieten weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen des Abs. I, 1, 3 und noch 4 gegeben sind. 

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