Kriegsgerichtsbarkeit.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1533a_jpg an entity of type: Record
27.07.1941
074/1533a.jpg
Kriegsgerichtsbarkeit.
Art: Vervielfältigung
Alle Ausfertigungen des durch die Bezugsverfügung herausgegebenen Führererlasses vom 13.05.1941 sind nach den Bestimmungen der Verschlußsachen-Vorschrift zu vernichten.Die Geltung des Erlasses wird durch die Vernichtung der Ausfertigung nicht berührt. Dieser Befehl ist mit den Ausfertigungen des Führererlasses zu vernichten.
Oberkommando der Wehrmacht/WFSt/Abteilung L (IV Qu) Nr. 44718/41g. Kommandos Chefs. vom 14.05.1941