Kriegsgerichtsbarkeit.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-010-074_1533a_jpg an entity of type: Record

27.07.1941 
074/1533a.jpg 
Kriegsgerichtsbarkeit. 
Art: Vervielfältigung 
Alle Ausfertigungen des durch die Bezugsverfügung herausgegebenen Führererlasses vom 13.05.1941 sind nach den Bestimmungen der Verschlußsachen-Vorschrift zu vernichten.Die Geltung des Erlasses wird durch die Vernichtung der Ausfertigung nicht berührt. Dieser Befehl ist mit den Ausfertigungen des Führererlasses zu vernichten. 
Oberkommando der Wehrmacht/WFSt/Abteilung L (IV Qu) Nr. 44718/41g. Kommandos Chefs. vom 14.05.1941 

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