"Alle Ausfertigungen des durch die Bezugsverfügung herausgegebenen Führererlasses vom 13.05.1941 sind nach den Bestimmungen der Verschlußsachen-Vorschrift zu vernichten.Die Geltung des Erlasses wird durch die Vernichtung der Ausfertigung nicht berührt. Dieser Befehl ist mit den Ausfertigungen des Führererlasses zu vernichten."@deu . "Art: Vervielfältigung"@deu . "27.07.1941" . "Kriegsgerichtsbarkeit."@deu . . . . "Kriegsgerichtsbarkeit."@deu . .