Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
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16.04.1940
074/1162a.jpg
Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen.
Art: Fotokopie einer Abschrift
Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln.
FS-Erlass des Reichsministers des Innern vom 06.04.1940 - Pol. S IV D2 - 382/40