"Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln."@deu . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@deu . "16.04.1940" . "Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen."@deu . . . . "Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen."@deu . .