"Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten polnischen Zivilarbeiter und -arbeiterinnen."@de . . . . "074/1162a.jpg" . "Art: Fotokopie einer Abschrift"@de . . . . "FS-Erlass des Reichsministers des Innern vom 06.04.1940 - Pol. S IV D2 - 382/40"@de . . "Adressat: alle Staatspolizei(leit)stellen, außer in den neuen Ostgebieten und im ProtektoratDie vorgeschriebenen Kennzeichen für die Kenntlichmachung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums sind durch die örtlichen Polizeibehörden auszugeben.Für jeden Arbeiter sind 5 Kennzeichen vorgesehen. Die Kreispolizeibehörde hat den Bedarf zu ermitteln."@de . "16.04.1940" . . . .