Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen).
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1161a_jpg an entity of type: Record
15.04.1940
074/1161a.jpg
Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen).
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: Reichssicherheitshauptamt (Vert. C), Staatspolizei(leit)stellen (außer Prag und Brünn)Nachrichtl. an Inspekteure der SicherheitspolizeiDie Rechtsgültigkeit für Anordnungen der Geheimen Staatspolizei beruhen nicht auf den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28.02.1933, sondern auf dem Gesamtauftrag der Geheimen Staatspolizei für den Aufbau des neuen Staates erteilt wurde.