Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen).

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-009-074_1161a_jpg an entity of type: Record

15.04.1940 
074/1161a.jpg 
Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen). 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: Reichssicherheitshauptamt (Vert. C), Staatspolizei(leit)stellen (außer Prag und Brünn)Nachrichtl. an Inspekteure der SicherheitspolizeiDie Rechtsgültigkeit für Anordnungen der Geheimen Staatspolizei beruhen nicht auf den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28.02.1933, sondern auf dem Gesamtauftrag der Geheimen Staatspolizei für den Aufbau des neuen Staates erteilt wurde. 

data from the linked data cloud