"Adressat: Reichssicherheitshauptamt (Vert. C), Staatspolizei(leit)stellen (außer Prag und Brünn)Nachrichtl. an Inspekteure der SicherheitspolizeiDie Rechtsgültigkeit für Anordnungen der Geheimen Staatspolizei beruhen nicht auf den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 28.02.1933, sondern auf dem Gesamtauftrag der Geheimen Staatspolizei für den Aufbau des neuen Staates erteilt wurde."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "15.04.1940" . "Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen)."@deu . . . . "Nicht angeführt (Rechtsgrundlage für staatspoliz. Anordnungen)."@deu . .