Schutzhaft.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-004-074_0207a_jpg an entity of type: Record
09.09.1935
074/0207a.jpg
Schutzhaft.
Art: Fotokopie vom Original
Adressat: die Staatspolizeistellen, sämtliche Dienststellen im HauseDer Reichsführer-SS hat mit Hinweis auf den Bezugserlaß - Ziffer II (3)u. V.(3) angeordnet daß:1) Jeder Schutzhäftling spätestens am Tage nach der Festnahme erstmalig zu vernehmen ist.2) die Angehörigen spätestens am Tage nach der Festnahme des Schutzhäftlings zu benachrichtigen sind.
Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 12.04.1934 / 26.04.1934 - I3311 A/28.2./17.4.