"Adressat: die Staatspolizeistellen, sämtliche Dienststellen im HauseDer Reichsführer-SS hat mit Hinweis auf den Bezugserlaß - Ziffer II (3)u. V.(3) angeordnet daß:1) Jeder Schutzhäftling spätestens am Tage nach der Festnahme erstmalig zu vernehmen ist.2) die Angehörigen spätestens am Tage nach der Festnahme des Schutzhäftlings zu benachrichtigen sind."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "09.09.1935" . "Schutzhaft."@deu . . . . "Schutzhaft."@deu . .