. . . "Schutzhaft."@de . "09.09.1935" . "Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 12.04.1934 / 26.04.1934 - I3311 A/28.2./17.4."@de . "Art: Fotokopie vom Original"@de . . . "Adressat: die Staatspolizeistellen, sämtliche Dienststellen im HauseDer Reichsführer-SS hat mit Hinweis auf den Bezugserlaß - Ziffer II (3)u. V.(3) angeordnet daß:1) Jeder Schutzhäftling spätestens am Tage nach der Festnahme erstmalig zu vernehmen ist.2) die Angehörigen spätestens am Tage nach der Festnahme des Schutzhäftlings zu benachrichtigen sind."@de . "074/0207a.jpg" . . . . .