Schutzhaft.

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002409-de_its_0_4-230-003-074_0070a_jpg an entity of type: Record

26.04.1934 
074/0070a.jpg 
Schutzhaft. 
Art: Fotokopie vom Original 
Adressat: die Landesregierungenfür Preußen: Ministerpräs., MdJ, ReichsstatthalterRd.-Erlaß vom 12.04.1934 - I 3511 A/28.2. wird geändert.Lehnt die zuständige Behörde die Schutzhaft ab, kann der Reichsstatthalter trotzdem auf Verhängung der Schutzhaft bestehen.Ist die Schutzhaft auf Verlangen des Reichsstatthalters verhängt worden, ist bei Entlassung dessen Zustimmung einzuholen. 

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