"Adressat: die Landesregierungenfür Preußen: Ministerpräs., MdJ, ReichsstatthalterRd.-Erlaß vom 12.04.1934 - I 3511 A/28.2. wird geändert.Lehnt die zuständige Behörde die Schutzhaft ab, kann der Reichsstatthalter trotzdem auf Verhängung der Schutzhaft bestehen.Ist die Schutzhaft auf Verlangen des Reichsstatthalters verhängt worden, ist bei Entlassung dessen Zustimmung einzuholen."@deu . . . . . . "26.04.1934" . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "Schutzhaft."@deu . "Schutzhaft."@deu .