Errichtung von Standortverwaltungen - Standortverwaltung Warschau.

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20.05.1941 
054/0198a.jpg 
Errichtung von Standortverwaltungen - Standortverwaltung Warschau. 
Art: Fotokopie vom Original 
1.) Alle Liegenschaften bzw. Unterkünfte der Waffen-SS im GG unterstehen ab sofort der Standortverwaltung Warschau.2.) Am Standort Krakau und Lublin soll je eine Standortzweigstelle mit Standort-Lohnstelle errichtet werden.3.) Die Errichtung je einer Amtskasse in Krakau und Lublin wird gesondert befohlen.4.) Die Leiter der Standortverwaltung melden bis 10.06.1941 die Personalbesetzung seiner Dienststelle. 
SS-Führungshauptamt, Verwaltungsamt-SS/VA-SS/V1 vom 07.04.1941 

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