"1.) Alle Liegenschaften bzw. Unterkünfte der Waffen-SS im GG unterstehen ab sofort der Standortverwaltung Warschau.2.) Am Standort Krakau und Lublin soll je eine Standortzweigstelle mit Standort-Lohnstelle errichtet werden.3.) Die Errichtung je einer Amtskasse in Krakau und Lublin wird gesondert befohlen.4.) Die Leiter der Standortverwaltung melden bis 10.06.1941 die Personalbesetzung seiner Dienststelle."@deu . "Art: Fotokopie vom Original"@deu . "20.05.1941" . "Errichtung von Standortverwaltungen - Standortverwaltung Warschau."@deu . . . . "Errichtung von Standortverwaltungen - Standortverwaltung Warschau."@deu . .