Reichsstelle für Landbeschaffung im OKW

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Reichsstelle für Landbeschaffung im OKW 
Geschichte des Bestandsbildners Am 29. März 1935 erließ die Reichsregierung das"Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmach", welches die Errichtung einer Reichsstelle für Landbeschaffung im Reichswehrministerium anordnete. Aufgabe dieser neuen Reichsstelle war der Ankauf von forst- und landwirtschaftlich genutztem Land zur Erweiterung und Errichtung von Truppenübungs- und Flugplätzen, Munitionsanstalten, Kasernenanlagen aber auch Getreide- oder Kartoffellagerhallen sowie Betriebsgelände. In erster Linie sollte hierzu das Land von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Stiftungen gekauft werden, in der Mehrzahl der Fälle enteignete die Reichsstelle jedoch Privatpersonen. Zu diesem Zweck erhielt sie das Recht der Enteignung und der Aufhebung von Miet-, Pacht und sonstigen Nutzungsrechten. Die Enteigneten konnten sich für eine finanzielle Abfindung oder die Zuteilung von Ersatzland entscheiden. Höhe und Umfang der Entschädigung legte die Reichsstelle zunächst selbst fest; jedoch konnten die Betroffenen innerhalb eines Monats dagegen Klage erheben und das Verfahren von einem Gericht entscheiden lassen. Im Fall einer Ersatzlandbeschaffung war die Reichsstelle zusätzlich an die Anweisungen des Reichsministers für Ernährung und Landbeschaffung gebunden. Diesem unterstand die gleichzeitig gegründete Reichsstelle für Umsiedlung (mit Reichsumsiedlungsgesellschaft), welche mit der Reichsstelle für Landbeschaffung eng kooperierte und sie in Fällen der Wohnraumenteignung und Umsiedlung unterstützte beziehungsweise die Umsiedlungen eigenständig durchführte. Aufgrund der sich immer häufiger ereignenden Luftangriffe in Berlin (Sitz der Dienststelle war in der Bauhofstraße 11 in Berlin NW 7) wurden 1944 sog."Ausweichstelle" in Salzburg und Bamberg geschaffen. Leiter der Ausweichstelle Bamberg war Konrad Bussmann, der bereits 1939 mit dem stellvertretenden Leiter der Reichsstelle für Landbeschaffung, Hans Quecke, eine Abhandlung zum Reichsenteignungsrecht veröffentlicht hatte. Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen war in der"Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmach" vom 21. August 1935 geregelt. Der § 33 dieser Verordnung, der in vielen der überlieferten Akten thematisiert wird, beinhaltet die Gebührenbefreiung im Enteignungsverfahren ). Diese Steuerbefreiung galt jedoch nicht für die Grunderwerbssteuer. Die Aufgaben der Reichsstelle für Landbeschaffung waren laut Geschäftsverteilungsplan vom 20. Juni 1939 (RW43/4087) wie folgt verteilt: Leiter der Reichsstelle war der Staatsminister a.D. Ministerialdirektor im Reichsernährungsministerium Riecke. Anders als der stellvertretende Leiter, Ministerialrat im Reichswirtschaftsministerium Quecke, hatte dieser seinen Sitz nicht im Gebäude der Reichsstelle für Landbeschaffung, sondern im Reichsernährungsministerium. Nachfolgend werden die vier Referate mit ihren Aufgaben erläutert. Da die einzelnen Referatsleiter und Sachbearbeiter im Findbuch immer wieder Erwähnung finden, werden sie entsprechend mit aufgeführt: Referat I Referatsleiter: Intendanturrat Kuhn Leiter: Intendanturrat Kuhn Aufgaben: Leiter: Assessor Dr. Quast Aufgaben Leiter: Verwaltungsoberinspektor a.D. Fieber Aufgaben: Leiter: Vertragsangestellter Siemund Aufgaben: Ferner sind der Aufsicht des Referates I unterstellt: Referat II Referatsleiter: Regierungs- und Kulturrat Hagemeister Leiter: Regierungs- und Kulturrat Hagemeister Aufgaben: Leiter: Regierungsrat Muthmann (in Doppelfunktion mit Referatsleitung Referat III) Aufgaben: Referat III Referatsleiter: Regierungsrat Muthmann Aufgaben: Referat IV Referatsleiter: Assessor Schefer Aufgaben: Verfahren in Wahn, Ahrweiler, Baumholder, Düsseldorf, Mülheim, Rügenwalde, Groß-Born, Mackfitz, Kolberg 
Reichsstelle für Landbeschaffung im OKW 

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