Rüstungsdienststellen im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren

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Rüstungsdienststellen im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren 
Geschichte des Bestandsbildners Mit der Schaffung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939 wurde auch die Wehrwirtschaftsinspektion z.b.V. Prag auf Befehl des Oberkommandos der Wehrmacht / Wehrwirtschaftsstab vom 17. März 1939 am gleichen Tag eingerichtet. Ihre Organisation und Aufgabenstellung glich der einer Wehrwirtschaftsinspektion des Reichsgebietes (vgl. die Informationen zur Provenienz der Bestände RW 20-1 bis RW 20-21). Vordringlichste Aufgabe war die wehrwirtschaftliche Ausnutzung des böhmisch-mährischen Raumes für die Aufrüstung der Wehrmacht. Der Wehrwirtschaftsinspektion z.b.V. Prag, die am 30. März 1939 in Wehrwirtschaftsinspektion Prag umbenannt wurde, waren zur Durchführung ihrer Aufgaben in Böhmen die Wehrwirtschaftsstelle Prag und in Mähren die Wehrwirtschaftsstelle Brünn unterstellt. Beide Wehrwirtschaftsstellen wurden bereits im März 1939 eingerichtet. Am 22. November 1939 wurden die Wehrwirtschaftsinspektion Prag in Rüstungsinspektion Prag (RüIn Prag), die Wehrwirtschaftsstellen Prag und Brünn in Rüstungskommando Prag bzw. Brünn (RüKdo Prag, RüKdo Brünn) umbenannt. Das RüKdo Prag wurde schließlich durch Befehl der RüIn Prag vom 18. Mai 1943 mit Wirkung vom 1.Juni 1943 aufgeteilt in RüKdo Prag I (zuständig für den Arbeitsamtsbezirk Prag) und RüKdo Prag II (zuständig für das übrige Böhmen). Auf Grund des"Führe"-Erlasses vom 7. Mai 1942 wurde die Rüstungsinspektion Prag ebenso wie die Rüstungsinspektionen des Reichsgebietes umgewandelt in eine Rüstungsinspektion (RüIn) mit nachgeordneten Dienststellen, und in eine Wehrwirtschaftsinspektion (WiIn). Während die Rüstungsinspekteure und Rüstungskommandeure mit ihren Dienststellen nun dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition/Chef des Rüstungsamtes unterstellt wurden, verblieben die Wehrwirtschaftsinspekteure im nachgeordneten Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht/Chef des Wehrwirtschaftsamtes. Entsprechend ihrer organisatorischen Zuordnung oblag den Rüstungsinspekteuren und -kommandeuren die Wahrnehmung von Rüstungsaufgaben, während sich die Wehrwirtschaftsinspekteure auf die Wahrnehmung militärischer Aufgaben (militärische Sicherung der Betriebe, Versorgung der Truppe mit Energie, militärische Vertretung des Reichsleistungsgesetzes u.ä.) zu beschränken hatten. Die dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition unterstellten Rüstungsdienststellen verblieben als Wehrmachtdienststellen im Haushalt des Oberkommandos der Wehrmacht. Da zudem Rüstungs- und Wehrwirtschaftsinspektionen - die in Personalunion von den bisherigen Rüstungsinspekteuren geleitet wurden - über eine gemeinsame Personal- und Haushaltsgruppe verfügten, ergab sich daraus auch eine gemeinsame Registraturführung. Die Unteilbarkeit der Überlieferung von Rüstungs- und Wehrwirtschaftsdienststellen ist die unmittelbare Folge. Mit dem 31. Januar 1943 wurden die Wehrwirtschaftsinspektionen im Reich, im Protektorat Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement schließlich aufgelöst. Die ihnen zugewiesenen Aufgaben wurden ab 1. Februar 1943 wie folgt wahrgenommen: bei den Rüstüngskommandos durch diese unter Verantwortung des Rüstungskommandeurs, aber nach den fachlichen Weisungen der bei den vorgesetzten Rüstungsinspektionen eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere, bei den Rüstungsinspektionen und bei den Wehrkreiskommandos durch die vom Oberkommando der Wehrmacht dort eingesetzten Wehrwirtschaftsoffiziere. 
Rüstungsdienststellen im Reichsprotektorat Böhmen und Mähren 

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