Marinefriedenskommission (Mafri/Friko) / Marinewaffenstillstandskommission Spa (Marinewako) und Völkerbundgruppe Marine
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Marinefriedenskommission (Mafri/Friko) / Marinewaffenstillstandskommission Spa (Marinewako) und Völkerbundgruppe Marine
Geschichte des Bestandsbildners
Kapitän zur See Ernst Vanselow
Kapitän zur See Ernst Vanselow gehörte seit Nov. 1918 der Waffenstillstandskommission Berlin als Vertreter des Vorsitzenden Staatssekretärs (später Reichsminister) Erzberger an. Innerhalb der Kommission hatte er die Leitung der Abteilung für Schifffahrts- und Ernährungsangelegenheiten inne. In dieser Eigenschaft führte er im Auftrag des Chefs der Seekriegsleitung (Skl), Admiral Scheer, die Verhandlungen über den Entwurf des Waffenstillstandsabkommens in der Sonderbesprechung für Marineangelegenheiten in Compiègne am 8. Nov. 1918 mit der Anweisung, „Milderunge" in einzelnen Punkten, besonders die „Blockad" betreffend, zu erreichen.
Ebenso war er bei weiteren Verhandlungen mit den Alliierten bis zur Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages am 11. Nov. 1918 eingeschaltet.
Als Bevollmächtigter neben Staatssekretär Erzberger, Generalmajor von Winterfeld und dem Gesandten Graf Oberndorf führte er die Verhandlungen bei den drei Verlängerungen des Waffenstillstands ( 12. Dez. 1918, 16. Jan. 1919, 16. Febr. 1919).
Besonders wirkte Kapitän zur See Vanselow mit bei Artikel V., Bestimmungen hinsichtlich der Seemachtverhandlungen am 15. Febr. 1919, neben Korvettenkapitän Hintzmann und Kapitänleutnant Kiep.
Marine-Friedenskommission
Die Marine-Friedenskommission wurde am 23. Nov. 1918 als „Marineabordnung für die ‚Deutsche Friedenskommissio"" gebildet. Dass es eine Marine-Friedenskommission als Nachfolgeorganisation der Marine-Waffenstillstandskommission geben würde, zeichnete sich bereits im Oktober 1918 ab. „Als Verbindungsoffizier mit der ‚Leitung der Friedensverhandlunge" während der Vorarbeite" wurde Kapitän zur See Ernst Vanselow bezeichnet, „als Bevollmächtigter des Staatssekretärs des Reichs-Marine-Amt" Konteradmiral Friedrich von Bülow. Die Marine-Friedenskommission war die Stelle für alle Verhandlungen der Marine mit den interalliierten Kommissionen. Sie stand unmittelbar unter dem Chef der Admiralität; ihr Leiter handelte innerhalb seines Aufgabenkreises im Auftrag des Chefs der Admiralität.
Die Marine-Friedenskommission bestand bei ihrer Gründung aus Konteradmiral von Bülow als Chef, vier Mitgliedern, einem Hilfs-Marine-Kriegsgerichtsrat, einem Registrator, einem Sekretär und einem Hilfsarbeiter.
Die Aufgaben der Marine-Friedenskommission waren folgende:
„a) Führung aller Verhandlungen mit den interalliierten Kommissionen, soweit nicht ausdrücklich vom Chef der Admiralität eine abweichende Regelung befohlen.
b) Vermittlung des Verkehrs dieser Kommissionen mit einzelnen Dienststellen der Marine.
c) Vorbereitung und Durchführung der Besichtigungsreisen der interalliierten Kommissionen, Gestellung der Begleitoffiziere zu diesen Reisen"
d) Vermittlung jeglichen Verkehrs des Reichs-Marine-Amts mit der Friedensstelle des Auswärtigen Amts"
Am 16. Jan. 1920 wurde die Geschäftsordnung der Marinefriedenskommission geändert. Kapitän zur See Kommodore Freiherr von Gagern wurde neuer Vorsitzender der Kommission, dessen Bezeichnung von „Che" zu „Präse" wechselte.
Laut der „Gliederung und Namensverzeichnis der Marinefriedenskommissio" vom 30. Sept. 1920 gliederte sich die Marinefriedenskommission wie folgt: an der Spitze stand ein Vorsitzender, Kapitän zur See Max Reymann, darunter standen sieben Dezernenten. In der Unterkommission A waren zwei Mitarbeiter aufgeführt, in der Unterkommission B drei Mitarbeiter und in der Unterkommission D ein Mitarbeiter. Weiterhin aufgeführt sind zwei Dolmetscher und zwei Hilfsarbeiter. Schließlich sind Verbindungsoffiziere an verschiedenen Orten aufgelistet, nämlich acht in Berlin, fünf in Wilhelmshaven, zwei in Cuxhaven, acht in Kiel, einer in Bremen, zwei in Geestemünde, zwei in Hamburg, einer in Emden und Borkum, einer in Flensburg, einer in Stettin und einer in Pillau. Von diesen Verbindungsoffizieren versahen acht den Dienst bei der Marinefriedenskommission nebenamtlich.
Die Organisation der Marine-Friedenskommission wurde der Organisation der Naval Interallied Commission of Control (Niacc/Niac) angepasst, indem entsprechend den drei Subkommissionen der Niacc auch in der Mafri Unterkommissionen gebildet wurden „mit dem Unterschied, dass dem Unterausschuss C kein gleichartiger gegenübersteht, da die Entfestigung von Helgoland einschließlich der Zerstörung des Hafens vom Reichsschatzministerium bearbeitet wird und dieses zum direkten Verkehr mit dem Unterausschuss C der Niacc eine besondere Kommission mit dem Sitz in Helgoland eigesetzt ha". Die Unterkommissionen A und B waren für Auskunfterteilung und Vermittlung für die Sub-Kommissionen A und B der Niacc verantwortlich, zudem für die Erledigung nicht grundsätzlicher Fragen mit den Subkommissionen nach Anweisung des Präses der Marine-Friedenskommission, sowie die Unterrichtung der Marine-Friedenskommission. Sie wurden geführt vom Präses der Unterkommissionen A und B. Die Unterkommissionen wurden in der Admiralität gebildet. Sie verkehrten nur mit der Marine-Friedenskommission und den entsprechenden Subkommissionen.
Als Ergänzung zu den Unterkommissionen A und B der Mafri wurde die Unterkommission D gegründet. Ihre Aufgabe bestand laut der „Organisation für die Unterkommission D. der Marinefriedenskommissio" vom 29. Jan. 1920 in der „Auskunfterteilung und Vermittlung für die interalliierte Zweigunterkommission Kiel in Angelegenheit der Befestigungen, Unterrichtung der Marinefriedenskommission [und] Erledigung nicht grundsätzlicher Fragen mit der Interalliierten Zweigkommission nach Anweisung des Präses der Marinefriedenskommissio". Bereits am 6. März wurden ihre Aufgaben jedoch „auf die Nordseebefestigung beschränk".
Gliederung (Stand 28. Nov. 1918, aufgelöst am 31.1.1927), aus: RM 8 F 7841 Mitteilungen ff Bd. 1)
Chef für Karten: Konteradmiral von Bülow
Fr I (Kapitän zur See Vanselow)
Seerechtsfragen und wirtschaftliche Angelegenheiten
Fr II (Fregattenkapitän Freiherr von Gagern)
Militärische Angelegenheiten
Fr III (Korvettenkapitän Humann)
Allgemeine Marineangelegenheiten, Auslandsdienst und französische Übersetzungen
Fr IV (Kapitänleutnant Kiep)
Adjutant, personelle Angelegenheiten und englische Übersetzungen
Fr I,1 (Scheurer)
Hilfsmarinekriegsgerichtsrat
FR (zu Klampen)
Registratur
Fr III,1 (Sekretär Wachenheimer)
Fr I, 2 (Hilfsarbeiter Picht)
Völkerbundgruppe Marine
Bei der Marineleitung wurde am 4. Nov. „eine neue Gruppe mit der Bezeichnung ‚Völkerbundgruppe Marin" (VGM" gebildet. Sie war „das Organ der Marineleitung bei den internationalen Verhandlungen des Völkerbundes und ressortiert vom Marinekommandoamt" Diese bestand aus den Untergruppen VGM I für den Außendienst und VGM II für den Dienst in der Heimat. Leiter war Konteradmiral Freiherr Freyberg-Eisenberg-Allmendingen. Die Bezeichnung „Mafr" entfiel ab diesem Zeitpunkt.
Am 31. Jan. 1927 verließ die Niacc/I.M.K.K. Deutschland, sodass die Heeres- und die Marine-Friedenskommission auf Anordnung des Reichswehrministers ihre Tätigkeit am gleichen Tage einstellten. Die Untergruppe VGM II übernahm die Restaufgaben sowie die Abwicklung der Mafri. Sie führte nun „ihren gesamten Schriftwechsel als Bestandteil der VGM im Rahmen des Marinekommandoamt".
Am 30. Sept. 1930 folgte schließlich die Auflösung der bis dahin selbständigen Registratur VGM. Die Registraturgeschäfte der VGM wurden ab dem 1. Okt. 1930 von der Registratur A (A I) wahrgenommen.
Marinefriedenskommission (Mafri/Friko) / Marinewaffenstillstandskommission Spa (Marinewako) und Völkerbundgruppe Marine