Kaiserliches Marinekabinett

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002525-rm_2-deu-de_1958_a177cbb6_77f3_4376_8e8f_a571a441b101_deu an entity of type: Instantiation

Kaiserliches Marinekabinett 
Geschichte des Bestandsbildners Das Marinekabinett wurde 1889 nach Vorbild des preußischen Militärkabinett geschaffen, als ein Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten. Es wurde zur entscheidenden Behörde in Personalangelegenheiten der Marineoffiziere. Am 28.10.1918 dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt. 1. Geschichtliche Entwicklung und Bedeutung der Behörde Nach dem Muster des Militärkabinetts richtete Kaiser Wilhelm II. am 1. April 1889 sein Marinekabinett mit Dienstsitz in Berlin ein.1 Gleichzeitig entstanden das Reichsmarineamt für die Verwaltungsangelegenheiten der Marine und das Oberkommando der Marine für die Marinekommandosachen. Die drei neugeschaffenen Behörden traten an die Stelle der Kaiserlichen Admiralität, die zum selben Zeitpunkt aufgehoben wurde. Durch die neue Führungsorganisation der Marine ist die Trennung von Verwaltungs- und Kommandoangelegenheiten herbeigeführt worden. Das Marinekabinett war als Immediatbehörde dem Kaiser unmittelbar unterstellt; es wurde als"Bureau-Organisatio" oder"Kanzle" für ihn persönlich konzipiert"zur Erledigung maritimer Angelegenheite" und zur Übermittlung von Befehlen an die Marinebehörden oder bestimmte Personen.2 Das unmittelbare Vortragsrecht erlaubte es den Kabinettschefs, die als Vortragende Generaladjutanten zusätzlich noch im persönlichen Dienst des Kaisers standen, auch andere als die reinen Ressortfragen mit dem Monarchen zu besprechen. Bei dem Bestreben Wilhelms II., sich in Angelegenheiten der Marine, deren Aufbau ihm besonders am Herzen lag, vom Rat der verantwortlichen Fachminister unabhängig zu machen, konnte das Marinekabinett schnell eine über seinen eigentlichen Aufgabenbereich weit hinausragende Bedeutung erlangen. Der Einfluß des Kabinettschefs war noch während des 1. Weltkrieges in vielen Fällen über Gebühr erhöht, da dem Kaiser zu selbständiger Entscheidung in Marinefragen meist die technische Sachkenntnis und Erfahrung fehlte. Sein Einwirken auch auf seestrategische Entscheidungen brachte den Kabinettschef in heftigen Gegensatz zum Reichsmarineamt und zur Seekriegsleitung; es ist bekannt, daß er in der Kriegszielfrage wie in der Frage des uneingeschränkten U-Bootskrieges die Politik des Reichskanzlers v. Bethmann-Hollweg tatkräftig gegen die Heeres- und Seekriegsleitung unterstützte. Im Bereich des Heerwesens war das persönliche Regiment des Kaisers weniger ausgeprägt; im Krieg hat es dort keine Rolle mehr gespielt. Als Kommandobehörde unterlag das Marinekabinett nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament, wie dies für die obersten Verwaltungsbehörden zutraf; die militärische Kommandogewalt war ja durch die Reichsverfassung ausdrücklich dem Monarchen übertragen. Gegen die selbständigen politischen Beratungsorgane des Kaisers - neben dem Marinekabinett auch das nach 1850 bereits wiederhergestellte Zivilkabinett und das Militärkabinett - hat es vielfach verfassungsmäßige Bedenken gegeben. Man empfand das neubelebte Kabinettssystem des ehemaligen preußischen Staates als extrakonstitutionelle Einrichtung. Tatsächlich war in der Reichsverfassung von derartigen Institutionen keine Rede. Der ständig wachsende Einfluß der drei Kabinette, mit deren Hilfe der Kaiser sein persönliches Regiment erheblich ausweiten konnte, war jedenfalls mit der Kanzlerverantwortlichkeit unvereinbar.3 Erst am Ende des 1. Weltkrieges regelte Wilhelm II. schließlich - wie von den Mehrheitsparteien gefordert - die Stellung der beiden militärischen Kabinette neu und hob sie als Immediatbehörden auf; das Marinekabinett wurde am 28. Oktober 1918 dem Staatssekretär des Reichsmarineamts untergeordnet4 und am 13. Dezember 1918 in"Personalamt im Reichsmarineam" umbenannt.5 2. Aufgaben und Organisation der Behörde Aufgabe des Marinekabinetts war die Bearbeitung der Personalangelegenheiten der Kaiserlichen Marine sowie die persönliche Beratung des Kaisers in Marinefragen. Die höchsten Stellen in der Marine wurden auf Vortrag des Kabinettschefs vom Kaiser besetzt, ohne daß weitere Vorschläge vorlagen. In allen übrigen Fällen dienten als Grundlage für die Stellenwechsel oder Stellenbesetzungen die Vorschläge des Reichsmarineamts, des Admiralstabs und der beiden Stationskommandos. Das Kabinett mußte bei vielfach kollidierenden Vorschlägen einen Ausgleich herbeiführen. Seine Aufgabe war es auch seit 1892, die"Ranglisten der Kaiserlich deutschen Marin" herauszugeben, die beim Verlag Mittler in Berlin erschienen sind. Voraussetzung für die Stellenbesetzungen in der Marine bildeten die Qualifikationsberichte. Die Bestimmungen darüber erarbeitete das Kabinett; dort fand auch ihre endgültige Verwertung statt. Jedes zweite Jahr wurden über alle Offiziere ausführliche Berichte formell an den Kaiser eingereicht. Aufgrund der von den beiden Offizieren des Kabinetts gefertigten Auszüge daraus erfolgte ein Vortrag, bei dem die nötigen Konsequenzen gezogen wurden; die regelmäßige Berichterstattung über jeden einzelnen Offizier an den Kaiser war eines der Bindemittel zwischen dem Monarchen und dem Offizier. Von diesem Gesichtspunkt aus ist auch die Beibehaltung des Brauches anzusehen, daß alle Beförderungen, Ernennungen, Verabschiedungen usw. durch den Kaiser unterschriftlich vollzogen wurden, wie der Kaiser auch daran festhielt, alle Patente vom Kapitänleutnant an aufwärts zu unterschreiben.6 Ferner wurden dem Kaiser die Kriegsgerichtsurteile durch den Präsidenten des Reichsmilitärgerichts eingereicht mit einem Vorschlag zur Bestätigung, gnadenweisen Milderung oder Verweisung an ein anderes Gericht. Der Kabinettschef hielt Vortrag über den Gerichtsbefund. Ähnlich ist mit den Ehrengerichtsurteilen verfahren worden. Der Kaiser ließ alle Immediateingaben, die die Marine betrafen, dem Kabinett ungeöffnet zugehen; bei wichtigen Schriftstücken mußte ihm der Inhalt vom Kabinett aus durch den Flügeladjutanten vom Dienst unterbreitet werden.7 Obwohl der Chef des Marinekabinetts ressortmäßig nichts mit Organisation zu tun hatte, räumte ihm der Staatssekretär des Reichsmarineamts einen Einfluß auf alle Organisationsfragen ein, die das Offizierskorps berührten. Auch auf technischem Gebiet hatte der Kabinettschef keinerlei Befugnisse; er mußte sich aber fachkundig machen, um dem Kaiser, dessen großes Interesse für technische Dinge bekannt ist, jederzeit Auskunft geben zu können. Der Staatssekretär des Reichsmarineamts hat ihm deshalb Pläne und Denkschriften über Bauprojekte zugestellt. In starkem Maß war das Kabinett in technischen Fragen beispielsweise durch ein Preisausschreiben für ein schnelles Linienschiff, das der Kaiser erlassen hatte, hineingezogen, weil es sich hierbei um eine private Angelegenheit des Kaisers handelte. Ebensowenig hatte sich der Kabinettschef in militärische Fragen des Admiralstabsdienstes und der Flottenführung sowie der allgemeinen militärischen Ausbildung einzumischen. Aber auch hierin galt er als nächste Auskunftsstelle des Kaisers, weshalb er auf diesem Gebiet bewandert sein mußte; der Kaiser traf viele Entscheidungen erst auf seinen Vortrag. Den Vorträgen des Chefs des Admiralstabs und des Staatssekretärs des Reichsmarineamtes wohnte der Kabinettschef bei; auf Befehl des Kaisers mußte er darüber Notizen machen. Sein Vortrag selbst spielte sich unter vier Augen ab. War der Kaiser auf Reisen, zu denen meist die drei Kabinettschefs mitfuhren, so schickte der Staatssekretär und der Chef des Admiralstabs besonders dringliche Sachen an den Chef des Marinekabinetts mit dem Ersuchen, den Vortrag zu übernehmen. Bereits 10 Jahre nach Gründung der Behörde hatten sich die Dienstgeschäfte erheblich ausgeweitet und durch die schnelle Vergrößerung des Offizierskorps vermehrt. Während der Kabinettschef ursprünglich nur einen einzigen Seeoffizier zugeteilt erhielt, bestand das Marinekabinett bereits um die Jahrhundertwende aus dem Chef, einem Abteilungsvorstand, einem Seeoffizier und einem Marine-Oberstabsingenieur.8 Am 31. Mai 1900 war das Kabinett dementsprechend in drei Gruppen eingeteilt, deren jede bestimmte Sachgebiete zu bearbeiten hatte. Der gesamte Aufgabenbereich ergibt sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan, den ich aus verschiedenen Angaben in den Akten rekonstruieren mußte, da sich das seinerzeit gültige Exemplar bisher nicht ermitteln ließ. Geschäftsverteilungsplan vom 24. November 19019 Gruppe I 1. Qualifikationsberichte 2. Stellenbesetzungen 3. Etatsforderungen 4. Besichtigungen etc. durch seine Majestät 5. Organisatorische Angelegenheiten, Kompetenzkonflikte 6. Beschwerden von Offizieren 7. Ehrengerichte 8. Personalien der Offiziere und Beamten des Kabinetts Gruppe II 1. Reise- und Inspizierungsberichte 2. Schießberichte 3. Technische Angelegenheiten 4. Immediatgesuche 5. Beschwerden von Personen vom Feldwebel abwärts 6. Kriegsgerichte 7. Angelegenheiten der Offiziere der Marine-Infanterie 8. Ordensangelegenheiten und andere Gnadenbeweise (Nobilitierungen, Charaktererhöhungen) 9. Uniformfragen 10. Jubiläums- und andere Feiern, Denkmalangelegenheiten 11. Mobilmachungs-Ranglisten 12. Indiensthaltungsbestimmungen 13. Dienstlaufbahn von Armeeoffizieren bei der Marine 14. Segelordres 15. Zeitungsnachrichten Gruppe III 1. Marine-Rangliste 2. Personalbogen 3. Gesuchsliste 4. Kaiserliche Yachten 5. Reisen Seiner Majestät 6. Yachtsport und Tennisclub-Angelegenheiten 7. Mobilmachung des Kabinetts 8. Verwaltung der Bureaufonds und der Inventarien des Kabinetts 9. Alle unter I. und II. nicht aufgeführten Angelegenheiten Dieser Geschäftsverteilungsplan ist offensichtlich ohne größere Änderungen lange Zeit gültig gewesen; eine Neufassung hat es erst gegen Ende des 1. Weltkrieges gegeben, als die Gruppe III infolge der vermehrt anfallenden Geschäfte erweitert werden mußte.10 3. Kabinettschefs Kabinettschefs waren Admiral Frhr. v. Senden-Bibran (1889-1906) und Admiral v. Müller (1906-1918). Ernst Otto Egon Gustav Frhr. v. Senden-Bibran11 Senden-Bibran wurde am 23. 7. 1847 zu Reisicht in Schlesien geboren und trat am 7. 4. 1862 in die Marine ein. Neben verschiedenen Bordkommandos, die ihn rund um die Erde führten, übernahm er auch wichtige Kommandos am Lande; so war er zeitweise 1. Adjutant der Marinestation der Nordsee (1883-1886), Dezernent in der Kaiserlichen Admiralität (1886-1888), Chef des Stabes der Marinestation der Ostsee (1888). Am 1. April 1889 wurde er als Kapitän zur See und Flügeladjutant des Kaisers (1888) Chef des neu eingerichteten Marinekabinetts. Seine Ernennung zum Admiral erfolgte am 14. 11. 1903. Unter Belassung in seinem Verhältnis als Generaladjutant (20. 6. 1901) ist er am 7. 7. 1906 zur Disposition gestellt worden. Am 23. 11. 1909 ist er in Berlin verstorben. Persönliche Aufzeichnungen aus der Zeit seiner dienstlichen Tätigkeit befinden sich als Nachlaß (N 160) im Militärarchiv. Georg Alexander v. Müller12 v. Müller wurde am 24. 3. 1854 in Chemnitz geboren; er trat im Mai 1871 in die Marine ein. Auf den üblichen Auslandskommandos lernte er die Welt kennen. Daneben leistete er auch Dienst bei der Admiralität (1879, 1884, 1888), als Marineattaché bei der Gesandtschaft in Stockholm (1885), war Personaldezernent im Oberkommando der Marine (1892-1895) und persönlicher Adjutant des Prinzen Heinrich von Preußen (1895-1897). Er wurde als Gouverneur für Kiautschou vorgesehen (1900); weil seine Frau dem chinesischen Klima nicht gewachsen war, ist aber daraus nichts geworden. Erste Berührung mit dem Kaiser erfuhr er bei verschiedenen Kommandierungen zum Marinekabinett (1889-1891, Abteilungschef 1900-1902), dessen Chef er am 8. 7. 1906 wurde; dieses Amt übte er bis zu seiner Verabschiedung am Ende des 1. Weltkrieges aus. Im Jahre 1900 erhielt er den erblichen Adel verliehen. Nach seiner Ernennung zum Generaladjutanten (1907) wurde er am 29. August 1910 Admiral. Am 18. 4. 1940 ist er in Hangelsberg bei Fürstenwalde/Spree gestorben. Welchen Einfluß auf den Kaiser man ihm zuerkannte, ist daraus zu ersehen, daß sein Name nach dem 1. Weltkrieg auf der englischen Auslieferungsliste stand. Über seinen Dienst in der Marine hat er tagebuchartige Aufzeichnungen hinterlassen, die sich im Militärarchiv (N 159) befinden und zum Teil bereits veröffentlicht sind. Anmerkungen: 1 Vgl. dazu: RM 3/111 f. 12-15; RM 2/1 f. 20, 24. AKO v. 28. 3. 1889; Marine-Verordnungsblatt 20. 1889. S. 51 2 Vgl. AKO v. 14. 2. 1898: Abschrift in RM 3/2638 f. 51 3 Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 3, 1978. S. 816-819; Bd. 4. 1982. S. 566f; Bd. 5. 1978. S. 603f Gerhard Ritter, Staatskunst und Kriegshandwerk. Bd. 2, 1960. S. 155 Rudolf Schmidt-Bückeburg, Das Militärkabinett der preußischen Könige und deutschen Kaiser, 1933. S. 214, 228 4 AKO v. 28. 10. 1918: RM 3/2718 f. 28; Marine-Verordnungsblatt 49. 1918, S. 335. Über den Dienstbetrieb vgl. RM 3/112 f. 46 u. RM 20/7 f. 51 5 Erlaß des Reichsmarineamtes vom 13. 12. 1918: RM 3/112 f. 51-56; Marine-Verordnungsblatt 49. 1918. S. 362 6 Vgl. dazu und zum Folgenden: Georg Alexander v. Müller, Der Kaiser... 1965. S. 42-52 7 Georg Alexander v. Müller, Der Kaiser... 1965. S. 27 8 Vgl. Ranglisten 1889-1900 9 Das vorliegende Exemplar wurde von mir rekonstruiert aus einem Entwurf, der am 31. 5. 1900 genehmigt (RM 2/2 f. 143, 144) und am 28. 3. bzw. am 24. 11. 1901 (RM 2/2 f. 212) abgeändert worden ist. Eine Ausfertigung des seinerzeit gültigen Geschäftsverteilungsplans für das Marinekabinett ließ sich daher bisher in den Akten nicht ermitteln. 10 Änderung am 9. 2. 1918: RM 2/6 f. 12, 13; vgl. auch: Geschäftsverteilungsplan zwischen Marine-Kabinett im Großen Hauptquartier und in Berlin v. 11. 8. 1914 in RM 2/1124 11 Über ihn: Laufbahndaten in RM 2/1 f. 20, 24; RM 2/14 f. 29, 30, 158, 159; Hans-Otto Steinmetz, Admiral Freiherr von Senden-Bibran. Erster Chef des Marine-Kabinetts von 1889 bis 1906. O.O. u. J. (Selbstverl. um 1974) 12 Über ihn: Laufbahndaten in RM 2/1 f. 20; RM 2/13 f. 46; RM 2/14 f. 12, 24; RM 3/111 f. 13v, 118; RM 3/112 f. 47; RM 20/832, 833; Walter Hubatsch, Kaiserliche Marine, München 1975. S. 282-284 Georg Alexander v. Müller, Der Kaiser... Aufzeichnungen über die Ära Wilhelms II. Hrsg. v. Walter Görlitz. Göttingen, Berlin, Frankfurt a.M. 1965 Ders.: Meine Stellungnahme zu den"Tirpitz-Erinnerunge", in: Deutsche Politik. 4. 1919. S. 653-665 Ders.: Regierte der Kaiser? Kriegstagebücher, Aufzeichnungen und Briefe 1914-1918. Hrsg. v. Walter Görlitz. Göttingen, Berlin, Frankfurt a.M. 1959 John C. G. Röhl, Admiral v. Müller and the Approach of War 1911-1914, in: The Historical Journal. 12. 1969. S. 651-673 Alfred v. Tirpitz, Erinnerungen. Leipzig 1919 Zedlitz-Trützschler, Zwölf Jahre am deutschen Kaiserhof. Stuttgart, Berlin, Leipzig 1919 Abtg. = Abteilung Adm. = Admiral AKO = Allerhöchste Kabinettsorder amt. = amtlich Ausw. Amt = Auswärtiges Amt bearb. = bearbeitet engl. = englisch F.d.T. = Führer der Torpedoboote Frhr. = Freiherr franz. = französisch F.T. = Funkentelegraphie g. = geheim Geh. = Geheim Gen. = General Gen. Kdo. = Generalkommando Gen. Maj. = Generalmajor Hauptm. = Hauptmann hrsg. = herausgegeben kaiserl. = kaiserlich K.d.H. = Kommandeur der Hochseeflotte kgl. = königlich Kpt.Lt. = Kapitänleutnant Kpt.z.S. = Kapitän zur See KTB = Kriegstagebuch L = Luftschiff Lt.d.L. = Leutnant der Landwehr O.d.O. = Oberbefehlshaber der Ostseestreitkräfte OTL = Oberstleutnant preuß. = preußisch Prof. = Professor Res. = Reserve RMA = Reichsmarineamt RN = Royal Navy techn. = technisch U = Unterseeboot 
Kaiserliches Marinekabinett 

data from the linked data cloud