Marinestation der Ostsee der Reichsmarine und Kriegsmarine

http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002525-rm_131-deu-de_1958_0623e5f7_ce72_4067_a177_893a06100523_deu an entity of type: Instantiation

Marinestation der Ostsee der Reichsmarine und Kriegsmarine 
Geschichte des Bestandsbildners Nach dem Übergang von der Kaiserlichen Marine zur Reichsmarine mit den Beschränkungen des Versailler Vertrages erhielten 1919 die Chefs der Marinestationen zunächst die Stellung von Befehlshabern der Land- und Seestreitkräfte ihrer Stationsbereiche. Nach den organisatorischen Bestimmungen von 1925 unterstanden den Stationskommandos unmittelbar nur die Schiffsstammdivisionen, die Kommandanturen und Streitkräfte zur Küstenverteidigung, die zugeteilten Schiffsverbände und das Küstennachrichtenwesen im Bereich der jeweiligen Station. Die Unterstellung unter die Station betraf truppendienstliche und administrative Angelegenheiten. Dies betraf die Intendantur, die Seelsorge, das Sanitätsamt mit den unterstellten Lazaretten, die Marinenachrichten- und Marinefunkstellen, die Fachschulen, die Marinedepots und -Versorgungseinrichtungen und alle sonstigen Marineanlagen im Bereich der Station. Der Stationschef der Marinestation hatte Befehlsbefugnisse über alle sich in seinem Bereich dauernd oder vorübergehend aufhaltenden Marinebehörden und Marineteile einschließlich zugeteilter Schiffe, die keinem anderen Befehlsverband angehörten und leitete die Mobilmachungsvorbereitungen und die Durchführung der Mobilisierung für seinen Stationsbereich. Der Chef der Marinestation der Ostsee erhielt im Juni 1935 die Bezeichnung Kommandierender Admiral der Marinestation der Ostsee. Am 1.2.1943 wurde das Stationskommando in Marineoberkommando umbenannt und damit der Kommandierende Admiral Oberbefehlshaber. Im Laufe des Krieges erweiterte sich der ursprüngliche Befehlsbereich, die deutsche Ostseeküste. Mit dem Polenfeldzug traten auch Gotenhafen und das Gebiet des Korridors um Danzig zum Befehlsbereich, Mit dem Unternehmen"Weserübun" dann auch noch die dänische Ost- und Nordküste einschl. der dänischen Inseln und Bornholms. Mit dem Russlandfeldzug kamen weiterhin das Baltikum und Nordrussland, soweit von deutschen Truppen besetzt, hinzu. Ab Februar 1943 mit der Umgliederung zum M.O.K. Ostsee traten verschiedene Organisationsänderungen in Kraft: Zunächst wurde die Marineoberbaudirektion als Teil des M.O.K. Ost aufgestellt; sie umfasste die bisher zur Kriegsmarinewerft Kiel gehörenden Ressorts V (Hochbau) und VII (Strombau) und die bisher zur Marine-Intendantur Kiel gehörende Gruppe 4 (Hochbau). Der Oberbaudirektion waren die Marineoberbauämter Kiel und Gotenhafen mit den Marinebauämtern in Kopenhagen, Flensburg-Mürwik, Eckernförde, Plön, Stralsund, Swinemünde, Pillau, Memel, Libau und Reval unterstellt. Das Bauamt Kopenhagen wurde im Laufe des Krieges dem Kommandierenden Admiral Skagerrak zugeteilt. Mit der Übernahme des Marinebauwesens durch die Organisation Todt ab Oktober 1944 wickelte die Marineoberbaudirektion nur noch die Geschäfte ab. Die Admiralstabsabteilung wurde durch die Umgliederung in Führungsstab und Oberquartiermeisterstab geteilt und die Marine-Intendantur Kiel wurde am 1.7.1943 als Oberverwaltungsstab Teil des M.O.K. Ost. Der dienstälteste Richter beim Marinestationskommando in Kiel führte seit 1935 die Dienstbezeichnung und den Dienstgrad Marineoberstkriegsgerichtsrat. 1940 wurde die Dienstbezeichnung in Marinechefrichter geändert. Ab 1942 entsprach die Dienststellung Marinechefrichter dem Rang eines Konteradmirals mit dem Dienstgrad Marinechefrichter. Mit der Bildung des Truppensonderdienstes ab dem 1.5.1944 erhielt der Dienstgrad Marinechefrichter die Bezeichnung Admiralrichter; die Dienststellung Chefrichter blieb weiterhin bestehen. Die verschiedenen Justiz-Referenten wurden schließlich 1943 zur Rechtsabteilung zusammengefasst, und der Marinechefrichter Ostsee wurde zum Chef der Rechtsabteilung. Aufgaben der Marinestationen: - Verantwortliche Leitung und Überwachung aller auf die Mobilmachung der Streitkräfte und Streitmittel ihres Bereiches abzielenden Aufgaben. - Leitung des aktiven und des passiven Küstenschutzes ihres Bereiches. - Leitung der Ausbildung und des Dienstbetriebes der unterstellten Marineteile und Behörden an Bord und an Land. - Regelung des Mannschaftsersatzes und Leitung der Personalwirtschaft und -verwendung der Marineteile des Stationsbereiches nach Maßgabe der vom Ob.d.M. festgesetzten Personalstärken und Grundsätze. - Leitung des militärischen Nachrichtendienstes, Ausgestaltung und Erhaltung des Nachrichtennetzes nach Planungen des O.K.M.. - Verwaltung und Verwendung des zugeteilten Haushaltsfonds. - Bereitstellung und Belegung von Kasernen und Unterkünften in Zusammenarbeit mit der Marineintendantur des Stationsbereichs. - Regelung des Hafenpolizeidienstes im jeweiligen Reichskriegshafen. - Überwachung der Abwicklung außer Dienst gestellter Schiffe und Schiffsverbände der Marine. - Regelung und Leitung des Verkehrs zwischen den militärischen Dienststellen und den Organen der Regierung, Zivilverwaltung, kommunalen Behörden, der NSDAP und deren Gliederungen; Vertretung der militärischen Belange. - Pflege der Beziehungen zur örtlichen Schiffahrt und Fischerei über die Kriegsmarinedienststellen. Im Kriege traten als wichtigste Aufgaben hinzu: - Leitung des engeren Küstenschutzes und der Küstenverteidigung innerhalb des Befehlsbereiches. - Leitung des militärischen Überwachungs- und Nachrichtendienstes innerhalb des Stationsbereiches, in den Strom- und Flussläufen und Küstengewässern. - Leitung und Überwachung der Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Kampfmittel und Streitkräfte. Der Kommandierende Admiral leitete die Bearbeitung der Personalangelegenheiten aller zur Station gehörigen Offiziere und war verantwortlich für deren zweckmäßige Verwendung und Bildung. Ihm waren besondere Disziplinar-, Straf- und Urlaubsbefugnisse übertragen. Er war Gerichtsherr II. Instanz. Er hatte das Besichtigungsrecht auch bei den nur administrativ/truppendienstlich unterstellten Behörden und deren Schiffen. Er besaß besondere territoriale Befehlsbefugnisse bei öffentlichen Notständen oder bei Seenotfällen und gegenüber Kommandanten und Seebefehlshabern und er konnte unterstellte Marineteile, Schiffe und Marinebehörden zu gemeinsamen Festungs- und Küstenübungen befehlen. 
Marinestation der Ostsee der Reichsmarine und Kriegsmarine 

data from the linked data cloud