Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands

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Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands 
Geschichte des Bestandsbildners Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurden 1933 die erst 1932 vom Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund) gebildeten regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, welche die Sicherstellung der ambulanten Versorgung gewährten und die medizinischen Leistungen zwischen Kassenärzten und Krankenkassen abrechneten, mit der Verordnung über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) vom 2. August 1933 auf Landes-, Provinz- und Bezirksebene zusammen geschlossen; die KVD war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die unter der Aufsicht des Reichsarbeitsministers stand, das Reichsarztregister führte und ab 1935 vom Reichsärzteführer geleitet wurde. Der Aufbau eines Reichsarztregisters war mit der Zulassungsverordnung vom 30. Dezember 1931 beschlossen und die Statistische Abteilung des Hartmannbundes unter Leitung von Julius Hadrich (1891-1983) damit beauftragt worden. Nach Gründung der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) im August 1933 übernahm diese die Weiterführung des Reichsarztregisters. Anfang 1933 waren bereits Informationen zu 35.000 Ärzten vorhanden, eine Zahl, die schnell weiter wuchs. Heute sind 97.087 Karteikarten bekannt, wobei bekannt ist, dass das Verzeichnis nicht vollständig überliefert wurde: Insbesondere beim Buchstaben"" scheint es größere Lücken zu geben. Sitz des RAR war ab 1933 das Berliner Ärztehaus in der Lindenstraße 42 (heute Axel-Springer-Straße) in Berlin-Kreuzberg. Als reichsweites Organ sammelte das RAR die Informationen der bei den Oberversicherungsämter der verschiedenen Länder geführten und auf Fragebögen der Antragsteller beruhenden 27 landesweiten Kassenarztregister und führte sie in einem großen Gesamtverzeichnis zusammen. Das Reichsarztregister enthielt demnach Karteikarten für jeden bei den Krankenkasse im Reich zugelassenen und eingetragenen Arzt sowie für die Kassenanwärter. Damit ließen sich umfassende Statistiken über die in den einzelnen Arztregisterbezirken zuglassenen Ärzte im reichsweiten Vergleich anfertigen, worin die eigentliche arbeitsmarktpolitische und planwirtschaftliche Funktion dieses Register lag. Außerdem wurden Auskünfte an das Reichsarbeitsministerium und den Reichsausschuss für Ärzte und Krankenkassen erteilt. 
Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands 

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