Reichsstelle für Textilwirtschaft

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Reichsstelle für Textilwirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichtigen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Den höchsten Stand an Aufgaben auf dem Gebiet des gewerblichen Warenverkehrs wurde vom Reichswirtschaftsministerium und seinen nachgeordneten Dienststellen durch den Runderlass des RWM über die Neuordnung der Bewirtschaftung vom 25.11.1942 (RWMBl. 636) und die Bildung umfassender sog. Lenkungsbereiche in der gewerblichen Wirtschaft erreicht. Die mit der Einführung der Lenkungsbereiche verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Die Verschärfung der Kriegslage erforderte seit 1942 eine erhöhte Konzentration auf die Rüstungswirtschaft. Im engsten Zusammenhang damit erfolgte der Ausbau des bisherigen Reichsministeriums für Bewaffnung und Munition zum Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, der schließlich zur durchgreifendsten Änderung führte: Mit dem Erlass über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2.9.1943 (RGBl. I, S. 529) und der dazugehörigen 1. Durchführungsverordnung vom 6.9.1943 (RGBl. I, S. 531) gingen alle kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion über. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation (v.a. Produktionsausschüsse und -ringe) so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Reichsstelle für Textilwirtschaft ist als solche eine der spätesten Gründungen dieser Art. Ihre unmittelbaren Vorgänger sind jedoch die ältesten Überwachungs- bzw. Reichsstellen überhaupt. Aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) wurden bereits durch die Verordnungen des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) die Überwachungsstelle für Wolle und Tierhaare mit Sitz in Berlin, die Überwachungsstelle für Baumwolle mit Sitz in Bremen und die Überwachungsstelle für Bastfasern mit Sitz in Berlin errichtet. Ihnen folgten durch die Verordnung vom 17. Aug. 1934 (RAnz. Nr. 194) die Überwachungsstelle für Baumwollgarne und -gewebe und am 4. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 209) die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete, beide mit Sitz in Berlin. Bei letzterer machte das Hinzukommen der in Deutschland aus Autarkiegründen lebhaft geförderten neuen Zellwolle schon bald eine Neuverteilung erforderlich. So entstand durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz. Nr. 261) die neue Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle in Berlin, während die bisherige Behörde unter der Bezeichnung Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fortbestand. Um Missstände, die durch das Nebeneinander der sechs textilwirtschaftlichen Überwachungsstellen mit teilweise ineinandergreifenden Arbeitsgebieten entstanden, zu beseitigen und die Arbeit der textilwirtschaftlichen Überwachungsstellen besser zu koordinieren, wurde im September 1939 ein Sonderbeauftragter für die Spinnwirtschaft (Verordnung des Reichswirtschaftsministeriums vom 3. Sept. 1939; RAnz Nr. 204) eingesetzt. Seine Tätigkeit reichte jedoch nicht, um die Reibungsverluste der nebeneinander bestehenden Reichsstellen zu minimieren, so dass der Reichswirtschaftsminister mit Verordnung vom 27. Feb. 1942 (RAnz Nr. 53) die Gründung einer neuen Reichsstelle für Textilwirtschaft mit Wirkung zum 1. April 1942 anwies. Bis Ende 1942 gingen bis auf die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete, die bis 1945 völlig selbständig bestehen blieb, alle anderen fünf sog. textilen Reichsstellen in der Reichsstelle für Textilwirtschaft auf: Am 1. April 1942 die Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe und die Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle; ab 1. Juli 1942 die Reichsstelle für Baumwolle, die als Hauptabteilung Baumwolle weiterhin in Bremen verblieb, während alle anderen Einrichtungen in Berlin verortet waren; am 10. Dez. 1942 (RAnz Nr. 295) die Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare sowie zum 1. Jan. 1943 die Reichsstelle für Bastfasern. Als letztes ging am 10. Mai 1943 noch die Bewirtschaftung von Asbest (mineralische Fasern) und Glasfasern (deutsche Austauschstoffe für Asbest) von der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. Die neue Abteilung blieb allerdings etwas separat und erhielt später mit Walter Hess (*11.07.1900)(vorher Referent ebendort) auch einen eigenen Abwickler. Mit dieser Übernahme hatte die Reichsstelle für Textilwirtschaft ihre größte Ausdehnung erreicht. Bereits im September 1943 trat ein erheblicher Rückgang ein, da im Zuge der Konzentration der Kriegswirtschaft die gesamten Produktionsaufgaben auf die Produktionsausschüsse Textilwirtschaft und Asbestwirtschaft des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion übergingen. Der noch im Februar 1945 vom Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion gebildete Arbeitsstab für die Spinnstoffwirtschaft in Mühlhausen/Thüringen konnte sich aufgrund der militärischen Ereignisse und der Besetzung Mühlhausens Ende März 1945 von amerikanischen Truppen nicht mehr entfalten. Leiter der Reichsstelle für Textilwirtschaft wurde bei ihrer Gründung 1942 Walter Linder (*09.12.1909 Radevormwald). Die anderen ehemaligen Reichsbeauftragten der zuvor selbstständigen textilwirtschaftlichen Reichsstellen fungierten nach der Übernahme zum Teil als Abteilungsleiter in der größeren Behörde, so etwa zu Beginn die beiden Stellvertreter des Reichsbeauftragten, Theodor Hammer und Dr. Josef Otten, die zuvor als Leiter der Überwachungs- bzw. Reichsstellen für Baumwollgarne und -gewebe bzw. für Seide, Kunstseide und Zellwolle tätig gewesen waren und nun den beiden Hauptabteilungen Verarbeitung (Hammer) und Planung (Dr. Otten) vorstanden. Leiter der Hauptabteilung Statistik war von Beginn an Dr. Kellerer, während Staatsrat Pabst die Außenstelle in Bremen leitete. Die Organisationsstruktur der Reichsstelle in den Jahren 1943/44 zeigte sich etwas ausdifferenzierter und bildete die Tatsache ab, dass die Planung nun der Kernbereich der Reichsstelle geworden war: Hammer war nun alleiniger Stellvertreter des Reichsbeauftragten, wurde darin aber von Herrmann vertreten, dem die Langfristige Rohstoff- und Großraumplanung und weitere Sonderfragen unterstanden. Die Fachaufgaben konzentrierten sich im Bereich Planung (Arlt), die sich in die beiden Stränge Rohstoffe (Michel) und Erzeugnisse (Arlt) unterteilte. Darunter bildeten die jeweiligen Materialien und Produktklassen einzelne „Abteilunge" (heute: Referate), etwa der Bereich Naturseide/Kunstseide (Dr. Claussen), Bastfasern/Papier (Becker), Wolle u.a. Tierhaare (Michel), Asbest und Glasfaser (Heyl) oder Männliche Berufskleidung, weibliche Oberbekleidung, Mantelstoffe, Teppiche und Möbelstoffe (Niessen). Parallel zur Planung bestand weiterhin die Hauptabteilung Buchhaltung und Statistik (Dr. Kellerer) und die Außenstelle in Bremen (Pabst). Zum Verwaltungsbereich gehörten schließlich u.a. die Arbeitsbereiche Recht und Personal (Gerke), Verwaltung (Dr. Peters), Devisen (Hölzle) und Bewirtschaftung in den besetzten Gebieten (Liesegang, später Röbling). Die Überwachungsstelle für Wolle und Tierhaare wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft gegründet, in der die Reichsstelle für Wolle und Tierhaare am 10. Dez. 1942 (RAnz Nr. 295) aufging. Die Überwachungsstelle für Baumwolle wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Bremen gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin gegründet, in der die Reichsstelle für Baumwolle am 1. Juli 1942 aufging. Sie verblieb allerdings bis Kriegsende als Hauptabteilung Baumwolle in Bremen. Die Überwachungsstelle für Bastfasern wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers vom 26. März 1934 (RAnz. Nr. 73) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde im Frühjahr 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin gegründet, in der die Reichsstelle für Bastfasern zum 1. Jan. 1943 aufging. Die Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide, Kleidung und verwandte Gebiete wurde aufgrund des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 212) durch Verordnung des Reichswirtschaftsministers am 4. Sept. 1934 (RAnz. Nr. 209) als nachgeordnete Behörde mit Sitz in Berlin gegründet. Ihre Aufgabe war die Überwachung des Warenverkehrs im Inland und die Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr. Durch das Hinzukommen der in Deutschland aus Autarkiegründen lebhaft geförderten neuen Zellwolle wurde schon bald eine Neuverteilung erforderlich. So entstand durch Verordnung vom 29. Okt. 1935 (RAnz. Nr. 261) die neue Überwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle in Berlin, während die bisherige Behörde unter der Bezeichnung Überwachungsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete fortbestand. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Um eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen textilwirtschaftlichen Reichsstellen zu erreichen, wurde mit Verordnung vom 27. Feb. 1942 (RAnz Nr. 53) zum 1. April 1942 die Reichsstelle für Textilwirtschaft in Berlin ins Leben gerufen, in der die meisten anderen textilwirtschaftlichen Reichsstellen nach und nach aufgingen. Die Reichsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle stellte zusammen mit der Reichsstelle für Baumwollgarne und -gewebe den Kern der neuen Reichsstelle und ging direkt zum 1. April 1942 auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. Die Überwachungsstelle für Kautschuk wurde am 9. Mai 1934 (RAnz Nr. 108) als nachgeordnete Behörde des Reichswirtschaftsministeriums mit Sitz in Hamburg gegründet. Durch Verordnung vom 27. Aug. 1934 (RAnz Nr. 201) wurde ihr die Bewirtschaftung von Asbest mit übertragen und erhielt am 4. Sept. 1934 (RAnz Nr. 209) die entsprechende Bezeichnung Überwachungsstelle für Kautschuk und Asbest; ihr Sitz wurde nach Berlin verlegt. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I, S. 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die am 17. Aug. 1934 als Überwachungsstelle für Ruß (RAnz Nr. 195) begründete Reichsstelle für Ruß mit Sitz in Berlin wurde mit Wirkung vom 15. Sept. 1942 (RAnz Nr. 210) mit der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest vereinigt, die gleichzeitig die neue Bezeichnung Reichsstelle Kautschuk erhielt. Am 10. Mai 1943 ging die Bewirtschaftung von Asbest (mineralische Fasern) und Glasfasern (deutsche Austauschstoffe für Asbest) von der Reichsstelle Kautschuk auf die Reichsstelle für Textilwirtschaft über. 
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