Reichskommissar für die Übergangswirtschaft

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Reichskommissar für die Übergangswirtschaft 
Geschichte des Bestandsbildners Eingesetzt und beauftragt durch Verordnung des Bundesrates (Bekanntmachung vom 3. August 1916) zur Erleichterung des Übergangs von der Kriegs- in die Friedenswirtschaft, insbesondere zur Regelung der Einfuhr von Waren und ihrer Verteilung; dem Reichskanzler direkt unterstellt; Ende 1917 Übernahme der Behörde in das Reichswirtschaftsamt. 
Reichskommissar für die Übergangswirtschaft 

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