Reichstheaterkammer
http://lod.ehri-project-test.eu/instantiations/de-002429-r_56_iii-deu-de_1958_e1efa195_4a08_4f34_bd62_7e50f4cfb81d_deu an entity of type: Instantiation
Reichstheaterkammer
Geschichte des Bestandsbildners
Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933 (1) wurde die Reichstheaterkammer als berufsständische Gesamtorganisation auf dem Gebiete des Theater-, Varieté-, Kleinkunst- und Tanzwesens errichtet.
Sie entschied über die Eingliederung der zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Verbände, Vereinigungen. Des Weiteren unterstützte die Kammer das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda u.a. bei der Erledigung der Anträge auf Bestätigung von Intendanten durch gutachterliche Äußerungen. Darüber hinaus war sie zuständig für jede Zulassung zur Veranstaltung von ständigen für den allgemeinen Besuch bestimmten Theateraufführungen (2).
Folgende Spitzenverbände des deutschen Theaters unterstanden ab 1933 der Reichstheaterkammer:
Deutscher Bühnenverein e.V., Genossenschaft der Deutschen Bühnenangehörigen e.V., Vereinigung der künstlerischen Bühnenvorstände, Deutscher Chorsängerverband und Tänzerbund e.V., Vereinigung der Bühnenverleger e.V., Verband deutscher Bühnenschriftsteller und Bühnenkomponisten und Einheitsverbund deutscher Berufsmusiker.(3)
In dieser Zeit fungierten als:
Präsident :
1933- 1935 Otto Laubinger
1935- 1937 Rainer Schlösser(4)
1938-1942 Ludwig Körner(5)
ab 1942 Paul Hartmann
Vizepräsident :
1933 Werner Krauss
1933-1935 Rainer Schlösser
ab 1935 Eugen Klöpfer
Geschäftsführer :
1933-1935 Gustav Assmann
1935-1940 Alfred Eduard Frauenfeld (6)
1940-1942 unbesetzt
ab 1942 Hans Erich Schrade
Der Präsident der Reichstheaterkammer, Rainer Schlösser, löste am 6. September 1935 den Deutschen Bühnenverein, die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen und den Deutschen Chorsängerverband und Tänzerbund auf. Die Auflösung des im Jahre 1846 gegründeten Bühnenvereins wurde am 18. September 1935 ins Vereinsregister eingetragen.
Da die der Auflösungsverfügung zugrundeliegende Satzungsbestimmung nicht durch das Reichsministerium des Innern genehmigt worden war, scheiterte die Auflösung der Genossenschaft der Deutschen Bühnenangehörigen. Sie verlor jedoch sämtliche Mitglieder. Diese übernahm die Fachschaft Bühne.
Im Oktober 1936 trat der Verwaltungsrat mit dem Staatssekretär Funk im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zusammen und beschloss, die Goebbels-Stiftung aus den Vermögenswerten der Bühnengenossenschaft zu bilden.(7)
Im April 1936 gliederte sich die Reichstheaterkammer folgendermaßen:
I. Verwaltung (Leiter Heinrich Hustahn)
II. Rechtsamt und Zulassungsstelle (Leiter des Rechtsamts Oskar Lange; Leiter der Zulassungsstelle Gerhard Brückner)
III. Opernreferat (Leiter Bruno von Nissen)
IV. Fachschaft Bühne mit den Fachgruppen (Leiter Gerhard Hermann)
V. Fachschaft Artistik (Leiter Albert Peter Gleixner)
VI. Fachschaft Tanz (Leiter August Burger)
VII. Fachschaft Schausteller (Leiter Paul Damm)
und die Reichsfachverbände:
Genossenschaft der deutschen Bühnenangehörigen e.V.
Deutscher Bühnenverein e.V.
Deutscher Chorsängerverband und Tänzerbund e.V.
Einheitsverband der Tanzlehrer e.V.
Vereinigung der Bühnenverleger e.V.
Reichsverband der Deutschen Artistik e.V.
Reichsverband der Schausteller
Berufsverband der Deutschen Artisten e.V.
Varieté-, Theater-, und Zirkus-Direktoren Verband
Fachverband der Artistenvermittler
Kooperative Mitglieder:
Klara-Ziegler-Stiftung, München
Reichsbund der deutschen Freilicht- und Volksschauspiele, Berlin
Theater der Jugend
Bühnennachweis GmbH, Paritätischer Stellennachweis der deutschen Bühnen GmbH
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen in München
Kameradschaft der Deutschen Künstler e.V.
Verein zur Förderung gotheanischer Bühnenkunst e.V., Stuttgart
Institut für Theaterwissenschaft an der Universität Köln
Zu den"kriegswichtigen Aufgabe" der Reichstheaterkammer nach 1943 gehörten außerdem:
1. Rohstoffkontingentierung
2. Transportfragen der Theater und Zirkusse
3. Darlehens- und Unterstützungsangelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der Hinterbliebenen oder im Felde Gefallenen
4. Entwürfe für kriegsbedingte berufsständische Regelungen
5. Beaufsichtigung der Ausländerreisen und des Devisenbedarfs der Künstler
6. Laufende Beaufsichtigung derjenigen Künstler, die einer besonderen Zulassung bedurften
7. Einleitung von Kriegsdienstverpflichtungen und Freistellung vom weiblichen Arbeitsdienst
8. Zusammenarbeit mit KdF, insbesondere hinsichtlich der Wehrmachtsbetreuung und mit der Stagma
9. Prüfung technischer Bühnenvorstände
10. Ausländergenehmigungen
11. Gagenüberwachung
12. Sozialeinrichtungen, Zusammenarbeit mit der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen.(8)
Mit dem Zusammenbruch des"Dritten Reiche" endete auch die Existenzberechtigung der Reichskulturkammer und mit ihr auch die der Reichstheaterkammer.
Anmerkungen:
(1) Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 93.
(2 )Organisations- und Geschäftsverteilungsplan der Reichskulturkammer (1935/1936).
(3) vgl. Joseph Wulff:"Theater und Film im Dritten Reich, Gütersloh, 1964.
(4) vgl. BArch, ehem. BDC, RKK, Schlösser, Rainer
(5) vgl. BArch, ehem. BDC, RK/ Certificates, A-Z, Entnazifizierung und RK/Korrespondenz betr. Körner, Ludwig, geb. 22.12.1890, Bd. 1.
(6) vgl. BArch, ehem. BDC, RK/ Vip`s, Entnazifizierungsunterlagen, Frauenfeld, Alfred, geb. 18.05.1898.
(7) vgl. BArch, ehem. BDC, RK (Korrespondenz betr. Ludwig Körner), Bd. 4.
(8) vgl. BArch, R 2/ 4882, Vermerk vom 22. Feb. 1943.
Reichstheaterkammer